Druckversion
Friday, 3.02.2023, 22:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vgh-bayern-az-20cs20-1962-alkoholverbot-muenchen-coronavirus/
Fenster schließen
Artikel drucken
42667

Alkoholverbot gekippt: In Mün­chen darf nachts wieder Bier getrunken werden

01.09.2020

Anstoßen

naka - stock.adobe.com

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat das nächtliche Alkoholkonsumverbot der Stadt München gekippt. Zugleich sagen die Richter: Die Beschränkung des Verbots auf "Hotspots" reiche aus.

Anzeige

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das nächtliche Alkoholkonsumverbot der Stadt München für den öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt. Die Richter wiesen am Dienstag die Beschwerde der Landeshauptstadt zurück und bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das am Freitag einem Eilantrag eines Mannes stattgab, der gegen das Verbot geklagt hatte. Es können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden (Beschl. v. 01.09.2020, Az. 20 CS 20.1962).

Die Stadt München hatte am vergangenen Freitag nach einem weiteren Anstieg der Corona-Zahlen mit einer Allgemeinverfügung ein einwöchiges nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum angeordnet. Demnach ist es zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten, etwa auf der Straße oder in Parks Alkohol zu trinken.

Anders als noch das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht der BayVGH in dem Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Es könne dazu beitragen, Menschenansammlungen zu verhüten. Das hat das VG Düsseldorf im Mai noch anders beurteilt und kippte aus diesem Grund das Alkoholverbot in der Düsseldorfer Altstadt. Das BayVGH führt jedoch an, dass Alkoholkonsum im Einzelfall aufgrund seiner enthemmenden Wirkung zu Verhaltensweisen führen könne, die im Hinblick auf den Infektionsschutz problematisch sind. Das Gericht zählt in seiner Pressemitteilung beispielhaft Schreien, lautes Rede sowie die geringe Distanz zwischen Einzelpersonen auf.  

Allerdings bemängelten die Münchner Richter die Erforderlichkeit der Maßnahme: Ein Verbot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt, sei nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht sei demnach zu Recht davon ausgegangen, dass es ausreiche, wenn der Alkoholkonsum auf einzelnen, stark frequentierten Plätzen ("Hotspots") verboten ist.

In den vergangenen Wochen war es an zentralen Plätzen in der Stadt und an der Isar immer wieder zu ausufernden nächtlichen Feiern gekommen. Ein Schwerpunkt lag am Gärtnerplatz.

Nicht betroffen von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof ist das Verbot, Alkohol zwischen 21 Uhr und 6 Uhr zum Mitnehmen zu verkaufen.

pdi/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Alkoholverbot gekippt: In München darf nachts wieder Bier getrunken werden . In: Legal Tribune Online, 01.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42667/ (abgerufen am: 04.02.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • LAG Düsseldorf bestätigt fristlose Kündigung - Gefälschter Impf­pass kostet trotz 19 Jahren Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit den Job
  • Nach Anklage wegen Rechtsbeugung - Fami­li­en­richter aus Weimar vor­läufig vom Dienst sus­pen­diert
  • VG Köln zu Beratung bei Maskenbeschaffung - Gesund­heits­mi­nis­te­rium muss Infor­ma­tionen her­aus­geben
  • Heil lässt Arbeitssschutz-VO auslaufen - Ende der Corona-Maß­nahmen in Betrieben
  • BGH zum Versicherungsschutz - Corona-Ein­bußen können von Betriebs­sch­lie­ßungs­ver­si­che­rung umfasst sein
  • Rechtsgebiete
    • Verwaltungsrecht
  • Themen
    • Alkohol
    • Bayern
    • Coronavirus
  • Gerichte
    • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
TopJOBS
Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Bun­des­weit

Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/ Rechts­fach­wir­te als Büro­lei­tung (m/w/d)...

e-rechtsanwälte.eu , Leip­zig

Part­ner Ma­na­ger:in An­walts­netz­werk in Teil­zeit (m/w/d)

KLUGO GmbH , Köln

In­i­tia­tiv-Be­wer­bung

ADVANT Beiten , Frei­burg im Breis­gau

Re­fe­ren­dar / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Stand­ort Ham­burg

Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter PartG , Ham­burg

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Ver­ga­be­recht /...

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als Kun­den­be­ra­ter (m/w/d) - Soft­wa­re- und Pro­zess­be­ra­tung...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin und 1 wei­te­re

(Se­nior) St­ra­te­gic Pro­ject Ma­na­ger / PMO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als IT Pro­jekt­lei­ter (m/w/d) - Un­ter­sch­leißh­eim (bei...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Un­ter­sch­leißh­eim und 1 wei­te­re

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Montagskaffee: Wie du deine Expertise in Fachvorträgen didaktisch gut vermittelst

06.02.2023

Powerworkshop-Reihe: "Deine Networking-Erfolgsstrategie 2023"

08.02.2023

Digitales MARKENFORUM® 2023 vom 06.-10.02.2023 jeweils von 12—13 Uhr

06.02.2023

Umsatzsteuer national und international

07.02.2023

Fachanwaltslehrgang Steuerrecht im Fernstudium/online

08.02.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH