Druckversion
Samstag, 15.11.2025, 06:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vgh-baden-wuerttemberg-zu-stuttgart-21-demonstration-durch-bahnhofshalle-bleibt-verboten
Fenster schließen
Artikel drucken
5702

VGH Baden-Württemberg zu Stuttgart 21: Demonstration in der Bahnhofshalle bleibt verboten

05.03.2012

Der 1. Senat des VGH Baden-Württemberg bestätigte mit Beschluss vom Montag die Entscheidung des VG und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück.

Anzeige

Zur Begründung führten die Richter aus, der Stuttgarter Hauptbahnhof sei ein zentraler Verkehrsknotenpunkt  für Personenströme und baue auf den reibungslosen Ablauf des Bahnverkehrs (Beschl. v. 05.03.2012, Az. 1 S 452/12).

Durch die geplante Demonstration durch die Kopfbahnsteighalle seien gravierende Störungen in der Abwicklung des Reiseverkehrs zu erwarten. Diese Gefährdungslage werde dadurch verstärkt, dass es sich bei der Kopfbahnsteighalle um einen Vorbau handle, der unmittelbar dem Zu- und Abgang von den Gleisen diene.

Damit bestehe eine unmittelbare Verbindung von Bereichen, die als Räume öffentlicher Kommunikation ausgestaltet sind, mit Einrichtungen, die der Verkehrsfunktion dienen. Bei einer erhöhten Verkehrsdichte, wie sie im Hauptberufsverkehr im Zeitpunkt des geplanten Aufzugs um 18.45 Uhr vorliege, sei im Falle des Aufzugs mit mindestens 1.000 Teilnehmern mit erheblichen Behinderungen zu rechnen.

Hinzu komme, dass die Versammlungsteilnehmer nicht mit dem Strom der Reisenden "mit schwämmen", sondern queren würden. Dadurch seien erhebliche Einschränkungen für die Bahnreisenden zu erwarten. Angesichts des dichten Gedränges beim Zusammentreffen von Bahnreisenden und Versammlungsteilnehmern und der beengten Örtlichkeiten sei es realitätsfern, dass hierbei von den Versammlungsteilnehmern "Gassen" für die Bahnreisenden gelassen würden.

Weiterhin führten die Richter aus, dass durch die Lärmbelästigung und mit Blick auf die besondere Akustik der Bahnhofshalle dringende Lautsprecherdurchsagen nicht mehr gewährleistet wären. Dies habe der Aufzug durch das Hauptbahnhofgebäude am 06.02.2012 bestätigt.

Andere weniger belastende Auflagen seien aufgrund der besonderen Verhältnisse der Kopfbahnsteighalle nicht realisierbar. Die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit des Bahnhofs rechtfertigten die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.

Der Senat wies darauf hin, dass dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch Zuweisung einer Alternativroute hinreichend Rechnung getragen worden sei.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VGH Baden-Württemberg zu Stuttgart 21: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5702 (abgerufen am: 15.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Stuttgart 21
    • Versammlungen
  • Gerichte
    • Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Versammlung der Piusbruderschaft. 13.11.2025
Versammlungen

BVerfG zu Grenzen der Versammlungsfreiheit:

Gegen­de­mon­s­t­ra­tion ja – Voll­b­lo­c­kade nein

Eine Sitzblockade als geschützte Versammlung? Ja – aber nicht, wenn sie eine andere Versammlung komplett lahmlegt. Das BVerfG hält die Verurteilung eines Gegendemonstranten zu einer Geldstrafe für verfassungsgemäß.

Artikel lesen
Ein durchgestrichenes Hakenkreuz auf einer Wand, aufgenommen am 18.05.2015 in Osterode am Harz. 27.10.2025
Interview

Zwischen Tabu und Meinungsfreiheit:

"Das Straf­recht ist keine mora­li­sche Super­in­stanz"

Der Fall Norbert Bolz verdeutlicht einmal mehr: Wenn es um NS-Codes geht, gilt ein striktes Tabu. Bei der Volksverhetzung soll Gefährlichkeit der Strafgrund sein. Manchmal schießt das Strafrecht dabei übers Ziel hinaus, sagt Tatjana Hörnle.

Artikel lesen
Propalästinensische Demo in Frankfurt (07.10.2024) 07.10.2025
Demonstrationen

Am Jahrestag des Hamas-Terrorangriffs:

Frank­furt akzep­tiert Pro-Paläs­tina-Demo mit Ein­schrän­kungen

Eine propalästinensische Demonstration am Jahrestag des Terrorangriffs auf Israel kann stattfinden. Die Stadt Frankfurt will nicht weiter juristisch dagegen vorgehen. Der Verfassungsschutz warnt derweil vor einer "erheblichen Gefährdungslage".

Artikel lesen
Festival 'Jamel rockt den Förster' (2024) 13.08.2025
Versammlungen

OVG Mecklenburg-Vorpommern:

Alkohol beim Jamel-Fes­tival erlaubt

Das Demokratie-Festival "Jamel rockt den Förster" beschäftigt die Gerichte. Jetzt hat das OVG Greifswald entschieden: Der Alkoholkonsum bleibt erlaubt. In anderen Punkten konnte sich aber die Versammlungsbehörde durchsetzen. 

Artikel lesen
Jahr 2021: Manuela Schwesig (l, SPD), die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, steht mit den Organisatoren des Festivals, Horst Lohmeyer und Birgit Lohmeyer, beim Konzert "Jamel rockt den Förster" in dem kleinen Dorf Jamel bei Wismar. 08.08.2025
Versammlungen

OVG muss entscheiden:

Wird es Bier bei "Jamel rockt den Förster" geben?

Kann das Demokratiefestival "Jamel rockt den Förster" wie in den Vorjahren stattfinden? Vor dem VG Schwerin erzielten die Veranstalter jetzt einen Etappensieg. In welcher Form das Festival stattfinden darf, muss nun das OVG entscheiden.  

Artikel lesen
Bauarbeiter im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof im April 2025 05.08.2025
Stuttgart 21

VGH Baden-Württemberg:

Bahn muss Mehr­kosten von Stutt­gart 21 allein tragen

Über sechs Milliarden Euro mehr als geplant hat das vielfach kritisierte Verkehrsprojekt "Stuttgart 21" gekostet. Auf diesen Mehrkosten bleibt die Deutsche Bahn nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs des Bundeslandes wohl sitzen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Ber­lin

Logo von Deutscher Landkreistag
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Deutscher Landkreistag , Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von CMS Deutschland
Le­gal En­gineer / Le­gal Tech Spe­cia­list (m/w/d) im Be­reich „Do­cu­ment...

CMS Deutschland , Ber­lin

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Bundesnetzagentur
VOLL­JU­RIST*IN (w/m/d)

Bundesnetzagentur , Mainz

Logo von ptj - projektträger jülich
Voll­ju­rist:in / Re­fe­rent:in für Grund­satz­fra­gen der Pro­jekt­för­de­rung...

ptj - projektträger jülich , Jü­lich und 2 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Krisenprävention, Insolvenzreifeprüfung und Haftungsszenarien

17.11.2025, Hamburg

Logo von AnwaltVerein Stuttgart e.V. | AnwaltService Stuttgart GmbH
Baden-Württembergischer Mietrechtstag 2025

18.11.2025

Digitale Kamingespräche: Wie arbeitet man eigentlich im DFG-Fachkollegium Privatrecht?

19.11.2025

Miet- und Bauprozessrecht I - Erstinstanzliches Verfahren

18.11.2025

Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften – MoPeG-Folgeänderungen

18.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH