Ein Forstbeamter hatte sich auf der Jagd nach einem ausgebrochenen Hirsch so schwer verletzt, dass er vorzeitig in den Ruhestand musste. Bei der Suche nach dem Tier in einem Wohngebiet habe sich der Mann in Lebensgefahr begeben, hob der VGH Baden-Württemberg in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor.
Das erhöhte Unfallruhegeld sei eingeführt worden, "um den Einsatzwillen von Beamten anzuspornen", die besonders gefährliche Dienstverrichtungen zu leisten hätten und dabei erfahrungsgemäß häufiger als andere Beamte dienstunfähig würden, urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH, Urt. 13.12.2010, Az. 4 S 215/10).
1995 während der Brunftzeit waren in einem Wildgehege zwei Rothhirsche aneinandergeraten - einer brach aus und flüchtete verletzt in Richtung St. Blasien (Landkreis Waldshut). Der von Anwohnern benachrichtigte Kläger verfolgte den Hirsch, konnte wegen zahlreicher Zuschauer aber keinen Fangschuss abgeben.
Dann verlor er das Tier aus den Augen. Es begegnete ihm auf einem Wohngrundstück wieder. Dort griff ihn der Hirsch unvermittelt an. Er stürzte eine etwa 2,20 Meter hohe Brüstung herunter. Die schweren Verletzungen führten dazu, dass er 2007 in Ruhestand gehen musste.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hatte ihm das erhöhte Unfallruhegehalt verweigert. Zur Gefährdung des Klägers sei es nur gekommen, weil der Kläger sich unsachgemäß verhalten und die natürliche Fluchtdistanz des Hirsches unterschritten habe.
Der Forstbeamte war gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg in Berufung gegangen und nun vor dem VGH erfolgreich. Die Richter hatten vor ihrer Entscheidungen noch einen Wildsachverständigen angehört.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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VGH Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4034 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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