Die Genehmigung für den Bau und Betrieb des neuen Kohleblocks im Großkraftwerk Mannheim ist rechtmäßig, wie die Mannheimer Richter am Mittwoch mitteilten. Der Block 9 werde die zulässigen Grenzwerte bei Luftschadstoffen deutlich unterschreiten. Auch die zusätzliche Lärmbelastung durch das neue Kraftwerk entspreche dem geltenden Recht.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Karlsruher Regierungspräsidiums geklagt. Die Umweltschützer sehen durch den Neubau Grenzwerte bei Luftschadstoffen und Lärm überschritten.
Hauptkritikpunkt des BUND war die isolierte Betrachtung bei der Prüfung des neuen Blocks. In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) wurden mehrere Sachverständige gehört. Die Richter bestätigten letztlich das Vorgehen der Genehmigungsbehörde.
Weil der Standort seit Jahrzehnten für industrielle Zwecke genutzt werde, stehe dem Vorhaben auch keine bau- oder naturschutzrechtlichen Vorschriften im Weg.
Der neue Block 9 des Kraftwerks befindet sich bereits im Bau und soll 2014 ans Netz gehen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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VGH Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3871 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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