Auch nach dem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung behauptete die Staatsanwaltschaft Mannheim weiter, dass sich am angeblichen Tatmesser DNA-Spuren von Jörg Kachelmann befänden. Das darf sie nun nicht mehr.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim darf zukünftig nicht mehr behaupten, dass sich an einem Messer, das sie als Beweismittel im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann verwandte, dessen DNA-Spuren befänden. Das Land Baden-Württemberg gab am Donnerstag auf Empfehlung des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eine entsprechende Unterlassungserklärung ab.
Anlässlich der Veröffentlichung eines Buchs über das Ermittlungs- und Strafverfahren, an dessen Ende Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, hatte der Wettermoderator unter anderem geäußert, dass sich keine DNA-Spuren an dem angeblichen Tatwerkzeug befinden. In einer darauf folgenden Sendung des Magazins "Stern-TV" wurde jedoch eine Pressemitteilung der Staatsanwalt verlesen, in der genau dies behauptet wurde.
Kachelmann hatte daraufhin nach Angaben seines Anwalts Prof. Dr. Florian Heinze die Staatsanwaltschaft außergerichtlich aufgefordert, die unwahre Äußerung nicht zu wiederholen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Weil sich das Land Baden-Württemberg weigerte, trafen sich die Parteien am Donnerstag zur mündlichen Anhörung vor dem VGH.
Kachelmann: "Gibt mir Vertrauen in die Justiz zurück"
Der Senat sei, so Anwalt Heinze gegenüber LTO, davon ausgegangen, dass die Äußerung der Staatsanwaltschaft unwahr und daher rechtswidrig sei, weil sie Kachelmann in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Der geltend gemacht Unterlassungsanspruch stehe dem Wettermoderator durch die indizierte Wiederholungsgefahr zu, so die Richter laut Heinze. Daraufhin habe das Land sich "gerichtlich protokolliert verpflichtet, die Äußerungen zukünftig nicht zu wiederholen", der Rechtsstreit (Az. 1 S 191/17) wurde im Anschluss für erledigt erklärt.
Für den Anwalt mit Sitz in Hannover war das "die einzig richtige Entscheidung". Der Wettermoderator, der im Strafverfahren noch aus Mangel an Beweisen frei gesprochen worden war, habe in den anschließenden zivilgerichtlichen Schadensersatzprozessen die Falschbeschuldigung seiner Ex-Geliebten beweisen und dabei die behaupteten DNA-Spuren an dem Messer widerlegen müssen. Das war ihm gelungen, das OLG Frankfurt hatte sich im September 2016 überzeugt gezeigt, dass das angebliche Opfer Kachelmann vorsätzlich wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigt hat, es hatte die Frau im Zivilverfahren zur Zahlung erheblicher Gutachterkosten verurteilt. "Damit ist die Unwahrheit der staatsanwaltschaftlichen Behauptung bereits gerichtlich bestätigt", so Heinze.
Kachelmann selbst zeigte sich per Twitter und in einer Erklärung erleichtert über die Unterlassungserklärung. Es hätten "damals so viele Leute gelogen, von der Falschbeschuldigerin über weite Teile der Medien bis zur Staatsanwaltschaft. Letzteres ist nun aus der Welt geschafft worden und ich bin der Staatsanwaltschaft Mannheim dankbar für diesen richtigen Schritt, der mir [… ] zusätzlich Vertrauen in die Justiz zurückgibt."
mgö/pl/LTO-Redaktion
StA Mannheim gibt Unterlassungserklärung ab: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23687 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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