Druckversion
Mittwoch, 15.04.2026, 11:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vgh-baden-wuerttemberg-6-s-844-14-naechtliches-alkoholverkaufsverbot-tankstelle
Fenster schließen
Artikel drucken
15059

VGH Baden-Württemberg zu Alkoholverkaufsverbot: Gilt nicht für Tankstellen-Imbiss mit Gaststättenerlaubnis

25.03.2015

Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot nach dem LadÖG in Baden-Württemberg gilt nicht für einen in einem Tankstellen-Shop integrierten und mit einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis betriebenen Imbiss. Für ein Verbot diesem gegenüber gebe es keine gesetzliche Grundlage, entschied der VGH Baden-Württemberg in Mannheim.

Anzeige

7Die Betreiberin einer Tankstelle hat sich erfolgreich gegen ein Verbot der Stadt Bruchsal gewehrt. Diese hatte ihr untersagt, zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr alkoholische Getränke zu verkaufen. Die Stadt sah einen Verstoß gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot nach § 3a Abs. 1 nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG).

Diese Ansicht teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg nicht. Für die Untersagung der Stadt gebe es keine gesetzliche Grundlage, insbesondere ergebe sich eine solche nicht aus § 3a Abs. 1 LadÖG (Urt. v. 19.03.2015, Az. 6 S 844/14). Da die in dem Tankstellenshop betriebene Schank- und Speisewirtschaft in der Form eines Imbisses dem Gaststättenrecht unterfalle, sei dem Inhaber einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis der "Gassenschank" erlaubt.

Das wiederum schließe die Anwendung des gesetzlichen nächtlichen Alkoholverkaufsverbotes aus. Ein Alkoholverkaufsverbot gelte nur für Tankstellen ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Imbiss-Betrieb. Denn der Landesgesetzgeber habe die vorgefundenen gaststättenrechtlichen Regelungen über den "Gassenschank" mit dem LadÖG schließlich nicht geändert. Ein Alkoholverkaufsverbot könne daher nur für Tankstellen ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Imbiss-Betrieb gelten.

age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VGH Baden-Württemberg zu Alkoholverkaufsverbot: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15059 (abgerufen am: 15.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Alkohol
    • Ladenöffnungszeiten
  • Gerichte
    • Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Regale mit verschiedenen Flaschen alkoholhaltiger Getränke in einer Bar. 02.04.2026
Alkohol

OLG zu Spirituosen-Namen für alkoholfreie Drinks:

"This is not Rum" hilft nicht

Wer "Gin" oder "Rum" auf das Etikett schreibt, muss auch die entsprechenden Prozente liefern. Das Hanseatische OLG stellt klar: Die EU-Spirituosenverordnung lässt keinen Raum für "alkoholfreie Alternativen", die sich namentlich bei den Klassikern…

Artikel lesen
Ein Gin-Tonic vor einem dunklen Hintergrund. 13.11.2025
EuGH

EuGH stellt klar:

Ein Gin ohne Alkohol ist kein Gin

Was faktisch kein Gin ist, darf auch nicht "Gin" heißen – auch dann nicht, wenn der Zusatz "alkoholfrei" draufsteht, findet der EuGH. Ein deutscher Wettbewerbsverein hatte geklagt, nun ist klar: Der Name bleibt Spirituosen vorbehalten.

Artikel lesen
Unternehmer Ole Wittmann präsentiert seine Liköre einem Kameramann 28.10.2025
Lebensmittel

LG Kiel: Likör ohne Ei darf auch so heißen:

"Weil es eben nicht Eier­likör ist"

Eierlikör enthält Ei, ein Likör ohne Ei nicht. Ein Spirituosen-Verband zog ein kleines Unternehmen vor Gericht – ohne Erfolg. Das LG Kiel ließ sich nicht davon überzeugen, dass eine “gedankliche Verbindung” zu Eierlikör hergestellt werde.

Artikel lesen
Beratungsstelle Blaues Kreuz in München 05.10.2025
Rechtsgeschichte

Zum Umgang der Religionen mit Alkohol:

Soziale Spal­tung passt ins kleinste Wirts­haus

Die Versäulung, das "verzuiling", der niederländischen Gesellschaft war lange legendär. In Deutschland ließ ausgerechnet der Kampf gegen den Alkohol alle edlen Menschen getrennt marschieren – seit 1885 unter anderem mit dem "Blauen Kreuz".

Artikel lesen
Plenum des Bundesrats, 1057. Sitzung 26.09.2025
Bundesrat

Beschlüsse des Bundesrats:

Deut­sch­landti­cket, Rauch­verbot und Son­der­ver­mögen

Über Stunden arbeiteten die Länder am Freitag eine beachtliche Tagesordnung ab. Das Ergebnis sind zahlreiche Beschlüsse – über den Bundeshaushalt, Änderungen im Grundgesetz und das Ende des begleiteten Trinkens.

Artikel lesen
Bierkühlschrank in einem Kiosk im Münchner Univiertel 22.08.2025
Bayern

Lärmschutz in Münchener Univiertel:

"Chips-Verbot" – oder doch nicht?

Ab 20 Uhr keine Chips und ab 22 Uhr kein Flaschenbier mehr? Proteste, Petitionen und verärgerte Studierende: Münchens Kioske bringen Recht und Alltag auf eine neue Ebene – und die Behörden drehen schon wieder zurück.  

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Stutt­gart

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Zi­vil-, Han­dels- und Ver­triebs­kar­tell­recht...

Noerr, Mün­chen

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter und Re­fe­ren­da­re I In­tel­lec­tual Pro­per­ty I Frank­furt...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Freshfields
Emp­fangs­mit­ar­bei­ter – Re­cep­ti­on / Con­fe­ren­ce (m/w/x)

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Fi­nan­cial Li­nes

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Dort­mund und 2 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Praxisprobleme zur Eigenbedarfs- und Generalklauselkündigung sowie §§ 574 ff. BGB

15.04.2026

Compliance Lunch: Aktuelles zu HR-Compliance

15.04.2026

Logo von Taylor Wessing
Digital Legal Academy 2026

15.04.2026

Update Gesellschafterliste (15.04.2026)

15.04.2026

Erfolgreiche Unternehmensführung im Notariat – Strategien für ein zukunftsfähiges Notariat

15.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH