VGH Baden-Württemberg: Bahn muss Mehr­kosten von Stutt­gart 21 allein tragen

05.08.2025

Über sechs Milliarden Euro mehr als geplant hat das vielfach kritisierte Verkehrsprojekt "Stuttgart 21" gekostet. Auf diesen Mehrkosten bleibt die Deutsche Bahn nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs des Bundeslandes wohl sitzen.

Die Deutsche Bahn AG (DB) muss die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 alleine tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart ab. Der Beschluss ist unanfechtbar (Beschl. v. 01.08.2025; Az. 14 S 1737/24).

Die DB hatte vor dem VG das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, den Regionalverband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart jeweils auf Übernahme von weiteren Mehrkosten für Stuttgart 21 in Anspruch genommen, die über den im Jahr 2009 vereinbarten Finanzierungsrahmen hinausgingen. Damals wurde nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt, tatsächlich kostete das Projekt am Ende aber 11,8 Milliarden Euro.

Laut dem VG Stuttgart (Urt. v. 07.05.2024, Az. 13 K 9542/16) begrenzte der Finanzierungsvertrag einmal die Zuschüsse von Stadt, Land, Regionalverband und Flughafen fix auf eben diese 4,5 Milliarden Euro – für den Fall weiterer Mehrkosten sei lediglich die Aufnahme von "Gesprächen" vereinbart wurden. Entsprechend könne die DB auch nur "Gespräche" verlangen, aber kein Geld und auch keine Vertragsanpassung. Ansprüche etwa aus ergänzender Vertragsauslegung oder Störung der Geschäftsgrundlage scheiterten daran, dass gerade keine Fortschreibung des Verteilungsschlüssels für die Kosten vereinbart war, sondern die Parteien das weitere Vorgehen in Gesprächen klären wollten. 

Das VG hatte damals die Berufung nicht zugelassen. Dagegen ging die DB vor und zog mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung vor den VGH.

Bahn hätte Projekt auch abbrechen können 

Der zuständige sogenannte Infrastruktursenat des VGH hat diesen Antrag aber abgelehnt. Die Bahn habe keine Gründe vorgelegt, die eine Zulassung der Berufung rechtfertigten, so das Gericht. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, Verfahrensfehler lägen nicht vor. 

Die Bahn hatte am Urteil des VG insbesondere moniert, dass das Gericht nicht ausreichend berücksichtigt habe, dass es zu einem dauerhaften Projektstillstand oder einem ungeordneten Projektabbruch mit untragbaren Konsequenzen kommen könnte, wenn sich das Land nicht an der Finanzierung weiterer Mehrkosten beteilige. 

Das hat den VGH aber gar nicht überzeugt: Es sei der DB nicht verwehrt gewesen, das Projekt einfach abzubrechen. Das Risiko in so einem Fall hält der VGH für überschaubar: Die Bahn hätte lediglich dazu verpflichtet werden können, den früheren Zustand wiederherzustellen. Deshalb hätte auch nie die Gefahr bestanden, dass dauerhaft keine brauchbare Bahninfrastruktur in der Stuttgarter Innenstadt zur Verfügung gestanden hätte. Als Trägerin des Projekts sei die Bahn auch originär für die Finanzierung verantwortlich.

Die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg ist unanfechtbar, damit ist der verwaltungsgerichtliche Weg für die Bahn ausgeschöpft. Theoretisch ist es noch möglich, dass die Bahn vor das Bundesverfassungsgericht zieht. Beobachtern zufolge ist das aber eher unwahrscheinlich.

Die Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro für das vielfach kritisierte Projekt "Stuttgart 21" dürften nach dem Urteil nun an der Bahn hängen bleiben.

pdi/LTO-Redaktion mit Material der dpa

Zitiervorschlag

VGH Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57836 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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