Kriegswaffenexporte an Israel: Paläs­ti­nenser schei­tert erneut vorm Ver­wal­tungs­ge­richt Berlin

05.12.2024

Ein Palästinenser aus Gaza hat erneut versucht, der Bundesregierung Waffenlieferungen an Israel zu untersagen – diesmal nach einer Ankündigung von Olaf Scholz. Doch wie schon im Juni 2024 scheiterte er auch diesmal vor dem VG Berlin.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hat erneut einen Antrag zurückgewiesen, mit dem ein palästinensischer Antragsteller aus Gaza versucht hatte, der Bundesregierung Kriegswaffenexporte nach Israel zu untersagen. Dies war bereits der zweite Anlauf des Antragstellers – und wie schon beim ersten Versuch im Juni 2024 musste er auch diesmal eine Niederlage einstecken (Beschl. v. 02.12.2024, Az. VG 4 L 801/24).

Im Wesentlichen geht es um den gleichen Antrag wie schon im Juni 2024. Zu den Hintergründen dieses Falls und zu den Beschlüssen der Vorinstanz berichtete LTO ausführlich

Damals wie heute behauptete der Antragsteller, es bestehe derzeit die konkrete Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Genehmigung von Waffenlieferungen an Israel gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße. Dabei hatte er sich wiederholt auf das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) gestützt. Darüber hinaus stützte er sich diesmal auf die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz vom 10. Oktober 2024, mit der er weitere Waffenlieferungen an Israel in Aussicht stellte.

Kein Raum für vorbeugenden Rechtsschutz

Das VG entschied, dass der Antrag auch in diesem Fall unzulässig sei. Die Gefahr, dass Waffenlieferungen gegen das Völkerrecht verstoßen könnten, sei nicht hinreichend konkretisiert. Die Kammer verwies darauf, dass der Antrag im Kern nur eine Wiederholung der vorherigen Argumentation darstelle, die bereits im Juni 2024 abgelehnt worden war. Ein Antrag könne nur dann zulässig sein, wenn sich konkrete und neue, relevante Umstände ergeben hätten. Diese seien jedoch nicht vorgetragen worden.

Das Gericht hob zudem hervor, dass der Antragsteller nicht nachweisen konnte, dass die Bundesregierung tatsächlich Waffenlieferungen genehmigen würde, die gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands verstoßen könnten.

Gegen diesen Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

xp/LTO-Redaktion

Aktualisierte Fassung vom 05.12.2024, 17:18 Uhr (mk).

Zitiervorschlag

Kriegswaffenexporte an Israel: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56043 (abgerufen am: 23.01.2025 )

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