Ein britisch-palästinensischer Arzt war beim "Palästina-Kongress" 2024 als Redner vorgesehen. Die Ausländerbehörde untersagte ihm die Teilnahme sowie Äußerungen dazu. Dieses politische Betätigungsverbot war rechtswidrig, so das VG Berlin.
Gut 15 Monate nach dem umstrittenen Palästina-Kongress in Berlin hat ein britisch-palästinensischer Arzt vor Gericht feststellen lassen, dass ein damals gegen ihn verhängtes politisches Betätigungsverbot rechtswidrig war. Der als Versammlung angemeldete Palästina-Kongress wollte die deutsche Regierung als Unterstützer eines "Völkermords" im Gazastreifen anprangern. Der Chirurg Ghassan Abu-Sittah, der für die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen ab Oktober 2023 gut einen Monat Verletzte im Gazastreifen versorgte, war als Redner vorgesehen. Die Bundespolizei verweigerte ihm am Flughafen allerdings die Einreise.
Gleichzeitig untersagte die Ausländerbehörde ihm die Teilnahme an dem Kongress und jegliche Veröffentlichungen und Interviews dazu. Als Grund führte sie die Gefahr an, Abu-Sittah könne auf dem Treffen die Terrorattacke der islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel glorifizieren und die Vernichtung Israels befürworten. Zu Unrecht, hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin jetzt entschieden (Urt. v. 14.07.2025, Az: VG 24 K 493/24).
Gefahr für freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht zu erwarten
Nach § 47 Abs. 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz wird die politische Betätigung eines Ausländers untersagt, soweit sie die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder den kodifizierten Normen des Völkerrechts widerspricht.
Es sei nicht zu erwarten gewesen, dass Äußerungen Abu-Sittahs eine solche Gefahr darstellten, so das VG. Seine öffentlichen Auftritte seit den Hamas-Angriffen vom 7. Oktober hätten eine solche Prognose nicht gestützt: Weder habe die Behörde strafrechtlich relevante Äußerungen zur Begründung angeführt, noch Unterstützungshandlungen etwa für Terrororganisationen. Ältere Äußerungen, in denen Abu-Sittah als Hamas-Sympathisant erschien, seien in dem Zusammenhang nicht maßgeblich.
Selbst wenn die oben genannte Gefahr bestanden hätte, wäre ein Betätigungsverbot dennoch unverhältnismäßig gewesen, befand das Gericht. So hätte die Ausländerbehörde unter anderem Abu-Sittahs Rolle als Zeitzeuge der israelischen Luftangriffe im Oktober und November 2023 in ihrer Abwägung berücksichtigen müssen, der dazu unter anderem auch vom Internationalen Strafgerichtshof angehört worden sei.
Sein Anwalt hatte vor Gericht betont, Abu-Sittah habe die Hamas-Anschläge vom 7. Oktober weder gebilligt noch gutgeheißen. Seine Kritik an israelischen Angriffen auf Kliniken, bei denen zahlreiche Kinder getötet wurden, seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.
dpa/jb/LTO-Redaktion
VG Berlin zum Palästina-Kongress: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57672 (abgerufen am: 13.01.2026 )
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