Senioren statt Flüchtlinge: Mit dieser Forderung ist eine Bürgerinitiative im unterfränkischen Fladungen vor dem VG Würzburg gescheitert. Das Bürgerbegehren sei unzulässig formuliert worden, so das Gericht.
Die Bürgerinitiative wollte mit der Abstimmung erreichen, dass eine bestehende Flüchtlingsunterkunft in Fladungen nur noch als Seniorenheim genutzt werden darf. Weil die Stadt im Landkreis Rhön-Grabfeld das Begehren ablehnte, zog ein Vertreter der Initiative "Pro Fladungen" vor das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg. Das Gericht gab nun allerdings der Stadt Recht (Urt. v. 11.11.2015, Az. W 2 K 14.1125).
In seinem Urteil hob das Gericht inhaltliche Fehler bei der Formulierung des Bürgerbegehrens hervor. Darin heißt es unter anderem, die Stadt solle den Bebauungsplan so ändern, dass "eine ausschließliche Nutzung für altersgerechtes Wohnen" ermöglicht wird. Mehr Engagement für seniorengerechtes Wohnen könne eine Bürgerinitiative jederzeit verlangen, die Änderung eines Bebauungsplanes ohne Notwendigkeit hingegen nicht. "Das kann nur die Gemeinde festlegen, nicht ein Bürgerbegehren", so der Vorsitzende Richter Rudolf Emmert. Sollte ein solches Bürgerbegehren erfolgreich sein, würde damit zudem die derzeitige Nutzung verhindert. "Und das ist Enteignung", fügte Emmert hinzu. In dem zuvor als Freizeitheim für Blinde und Sehbehinderte genutzten Haus der Würzburger Blindeninstitutsstiftung sind seit fast einem Jahr rund 40 Flüchtlinge, vor allem Familien mit kleinen Kindern, untergebracht.
Vertreter der Initiative hatten in den Medien stets einen fremdenfeindlichen Hintergrund des Bürgerbegehrens bestritten. Vielmehr gehe es ihnen darum, dass mehr altersgerechte Wohnungen in der Region geschaffen werden müssten. Einer Studie zufolge werde in Fladungen 2030 jeder zweite Bürger älter als 63 Jahre sein, sagte der Anwalt des Klägers dazu vor Gericht.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Anm. d. Red.: In der Dachzeile stand zunächst "OVG Würzburg" statt "VG Würzburg". Geändert am 12.11.2015, 14:27.
VG Würzburg zu Bürgerbehren: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17517 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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