VG zur Befreiung von der Maskenpflicht: Ärzt­li­ches Attest muss Diag­nose ent­halten

17.09.2020

Ein Attest, das Kinder und Jugendliche von der Maskenpflicht in der Schule befreien soll, darf nicht zu pauschal sein. Sonst bestehe die Gefahr, dass Gefälligkeitsatteste die Maskenpflicht und ihre Wirksamkeit unterliefen, so das VG Würzburg.

Ein pauschales Arzt-Attest ist laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Würzburg für die Befreiung von derMaskenpflicht in Schulen zu wenig. Atteste, die Schülern ohne jede Begründung bescheinigten, aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Masken tragen zu können, reichten nicht aus, um glaubhaft zu machen, dass das Tragen einer Alltagsmaske tatsächlich unzumutbar sei, so das Gericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Eilentscheidung. "Es fehlt", so das VG, in solchen Fällen "an der konkreten Diagnose eines Krankheitsbildes."

Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter stellvertretend für ihre sieben und neun Jahre alten Grundschülerinnen geklagt, weil ihre Kinder trotz eines pauschalen Attestes zunächst vom Unterricht ausgeschlossen und später alternativ zum Tragen eines Visieres aufgefordert worden waren.

Gefahr von Gefälligkeitsattesten vermeiden

Das VG hält die Anordnung einer Maskenpflicht zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich für verhältnismäßig. Zudem hätten die Schülerinnen nicht glaubhaft gemacht, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar sei. Das nur einen Satz beinhaltende, sehr pauschale Attest, das sie jeweils vorgelegt hatten, reiche dafür nicht aus. "Für eine Glaubhaftmachung bedarf es somit - wie auch in anderen Rechtsgebieten - ärztlicher Bescheinigungen, die konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten", heißt es in der Entscheidung. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Gefälligkeitsatteste die Maskenpflicht und deren Wirksamkeit unterliefen.

In Bayerns Schulen müssen Schüler wie Lehrer auf dem gesamten Gelände eine Maske tragen, also etwa auch in der Pause oder auf dem Weg zur Toilette. In den ersten neun Tagen des Schuljahres galt die Pflicht wegen der Reiserückkehrer zudem auch im Unterricht – ausgenommen davon waren allerdings die Grundschüler.

Würzburg ist aktuell einer der Schwerpunkte der Pandemie in Bayern. Seit Tagen wird dort der Grenzwert von mehr als 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gerissen. Nach den jüngsten Daten vom Mittwoch lag der Inzidenzwert bei 75.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG zur Befreiung von der Maskenpflicht: Ärztliches Attest muss Diagnose enthalten . In: Legal Tribune Online, 17.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42822/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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