Das BKA hätte vor dem NATO-Gipfel 2009 keine Journalisten-Daten an die NATO weitergeben dürfen. Dies urteilte das VG Wiesbaden laut Mitteilung vom Dienstag.
Nach der Datenübermittlung durch das Bundeskriminalamt (BKA) war einem polnischen Reporter ohne Angabe von Gründen die Presse-Akkreditierung beim Gipfel verweigert worden.
Er wollte unter anderem für die polnische Ausgabe der Monatszeitschrift "le mond diplomatique" von dem Gipfel Anfang April 2009 in Straßburg, Baden- Baden und Kehl berichten (Az. 6 K 280/10.WI).
VG Wiesbaden: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1695 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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