Das Bundesland Hessen ist bundesweit verantwortlich für die Lizenzvergabe für Sportwetten. Die zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen auf 20 hat das VG Wiesbaden jetzt gerügt und das Land zur Ausgabe zusätzlicher Lizenzen verpflichtet.
Im Rechtsstreit um die Vergabe von Lizenzen für Sportwetten hat das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden die Beschränkung der Konzessionen auf 20 als Verstoß gegen EU-Recht gewertet. Das deutschlandweit für die Vergabe zuständige Land Hessen habe nicht nachvollziehbar begründet, wie die Beschränkung zu rechtfertigen sei, teilte das Gericht mit. Einem bisher nicht berücksichtigten Bewerber müsse daher eine Lizenz erteilt werden (Urt. v. 15.04.2016, Az. 5 K 1431/14.WI).
Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden.
Das ursprüngliche Verfahren für die Vergabe der Sportwetten ist aber bereits gescheitert. Die Vorgaben des 2012 ausgehandelten Glücksspielstaatsvertrages sind bisher nicht umgesetzt. Mit ihm konnten die Länder am staatlichen Lottomonopol festhalten. Sie sollten den Markt aber öffnen und für sieben Jahre 20 Konzessionen an Sportwetten-Anbieter vergeben. Hessen unternahm daher vor kurzem einen neuen Vorstoß für die Regulierung, der aber keine Mehrheit bei den Bundesländern fand.
Das hessische Innenministerium erklärte, das Urteil werde geprüft. Der Deutsche Sportwettenverband forderte eine grundlegende Reform des Glücksspielstaatsvertrages.
dpa/ms/LTO-Redaktion
VG Wiesbaden rügt Verstoß gegen EU-Recht: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19116 (abgerufen am: 02.10.2024 )
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