Beihilfestreit vor VG Trier: Zweckverband muss Geld auf Sperrkonto hinterlegen

12.03.2013

Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss Geld, das er möglicherweise an den Landkreis Birkenfeld zurückzahlen muss, zunächst auf einem Sperrkonto parken. Die Summe von 762.000 Euro, die eine europarechtlich unerlaubte staatliche Beihilfe war, plus Zinsen müsse bis zur endgültigen Klärung hinterlegt werden, entschied das VG Trier in einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss.

Der Kreis ist einer von insgesamt 44 Klägern, die von dem Zweckverband seit 1998 gezahlte Umlagen in Höhe von gesamt gut 30 Millionen Euro zurückfordern. Die EU-Kommission hatte im April 2012 die Zahlungen der Kommunen an den Zweckverband für unzulässig erklärt, weil es sich dabei um unionsrechtswidrige staatliche Beihilfe handelte.

Zum Zweckverband in Rivenich gehören alle Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie der Rheingau-Taunus-Kreis und der Kreis Limburg-Weilburg in Hessen. Er entsorgt jährlich rund 85.000 Tonnen Tierkörper und tierische Abfälle. Das Hauptsacheverfahren über die 44 Rückzahlungsklagen sei noch im Gange, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts (VG) Trier. Der Kreis Birkenfeld habe mit dem einstweiligen Rechtsschutzantrag eine Art Pilotverfahren angestrengt.

Gegen den Beschluss vom 8. März 2013 (Az. 1 L 83/13.TR ) steht den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

dpa/plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Beihilfestreit vor VG Trier: Zweckverband muss Geld auf Sperrkonto hinterlegen . In: Legal Tribune Online, 12.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8308/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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