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VG Trier zu aggressiven Hunden: Wer zweimal beißt, ist gefährlich

11.06.2013

Ein Hund, der einen Menschen gebissen hat, hat sich alleine dadurch als bissig erwiesen und gilt per Gesetz als gefährlicher Hund. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das VG Trier dies in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.

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Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Trier bestätigte mit dem Beschluss eine Ordnungsverfügung der Verbandsgemeinde Kell am See. Nachdem ein Schäferhundmischling zwei Personen gebissen hatte, gab die Gemeinde dem Hundehalter auf, den Hund inner- und außerorts nur noch angeleint und zudem innerorts mit Maulkorb auszuführen.

Zur Begründung führten die Richter aus, dass das Tier sich allein durch die zwei Vorfälle als bissig und damit als gefährlicher Hund erwiesen habe. In einem solchen Falle bestehe grundsätzlich Veranlassung dazu, Maßnahmen nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) zu ergreifen, wozu die von der Verbandsgemeinde ergriffenen Maßnahmen zählten. Auch die Anordnung eines Maulkorbs sei verhältnismäßig. Um die Beißgefahr zu verhindern, sei ein Leinenzwang alleine nur bedingt geeignet, da auch der angeleinte Hund zubeißen oder sich losreißen könne (Beschl. v. 23.05.2013, Az. 1 L 593/13.TR).

Der Halter hatte sich mit der Begründung gegen die Verfügung gewendet, dass diese unverhältnismäßig sei. Dabei stützte er sich auf ein Gutachten des Diensthundeführers des Polizeipräsidiums Trier. Das Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um einen gefährlichen Hund handele. Auch der Gutachter hatte aber empfohlen, die Maßnahmen zu ergreifen, da der Hund bei Unterschreiten der kritischen Distanz mit Körperkontakt hoch sensibel reagiere, was meist zu unvorhergesehenem aggressivem Verhalten führe, welches der Hundehalter nicht in jeder Situation sicher zu beherrschen scheine.

asc/LTO-Redaktion

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VG Trier zu aggressiven Hunden: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8897 (abgerufen am: 17.12.2025 )

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