Druckversion
Freitag, 7.08.2026, 21:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-trier-3K228722TR-lehrer-beamtenrecht-fremdenfeindlichkeit
Fenster schließen
Artikel drucken
52333

VG Trier gibt Klage des Landes statt: Frem­den­feind­liche Leh­rerin aus dem Dienst ent­fernt

25.07.2023

Fremdenfeindliche Demonstration

Fremdenfeindliche Äußerungen bei Demonstrationen sind mit Neutralitätspflichten von Beamten wohl kaum zu vereinbaren. Foto: John - stock.adobe.com

Weil eine Lehrerin sich seit Jahren auf Demonstrationen und Online fremdenfeindlich sowie gegen den Staat äußerte, hat das VG Trier sie aus dem Dienst entfernt.

Anzeige

Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat der Klage gerichtet auf die Entfernung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis durch das Land Rheinland-Pfalz stattgegeben (Urt. v. 23.06.2023, Az. 3 K 2287/22.TR). Die Frau hatte sich wiederholt während Demonstrationen sowie in Beiträgen in den sozialen Medien entgegen den an Beamte zu stellenden Anforderungen geäußert.

Im Disziplinarverfahren gegen die Lehrerin wurde ihr zur Last gelegt, dass sie seit März 2018 durch ihre Äußerungen in eklatanter Weise gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung, zur unparteiischen und gerechten Amtsführung sowie gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen habe. Mit ihrem Verhalten habe sie sich verfassungsuntreu gezeigt und den Schulfrieden gestört, so der Vorwurf.

Hauptinhalt der Aussagen war zunächst die Migrationspolitik sowie später auch Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie der Bundesregierung. Nach Überzeugung der 3. Kammer beim VG Trier hat die Frau "unaufhörlich mit drastischer Diktion gegen Politiker, den Staat, seine Organe, gegen die EU, deren Organe und auch gegen Migranten gehetzt". Unter anderem hatte die Frau geäußert: "Unsere Politiker prügeln unser Recht auf Meinungsfreiheit mit Nazikeulen und Hasshetze nieder".

Besondere Anforderungen bei Meinungsäußerungen

Teilweise nahm die Frau explizit Bezug auf ihre Beamtenstellung und insoweit auch andere Beamte dazu aufgefordert, dass sie "illegale, rechtswidrige Anweisungen nicht ausführen dürften" und "die Grenzen vor einer unkontrollierten Einwanderung schützen" sollten. Darin sah die Kammer schwerwiegende Verstöße gegen "unabdingbare Kernpflichten", die Frau habe keine Gewähr mehr dafür bieten können, Schüler zur gesellschaftlichen Kompetenz hinzuführen und im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen zu unterrichten.

Zum Maßstab für die Beurteilung der Aussagen führte die Kammer ausgehend von §§ 49 Landesbeamtengesetz (LBG RP), 25 Schulgesetz (SchuG RP) aus, dass das Recht auf politische Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) von Lehrkräften in besonderem Maße im Lichte der verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen ihres Statusamtes zu messen sei. Danach kennzeichnen die Anforderungen an Lehrkräfte ein achtungs- und vertrauenswürdiges Verhalten, insbesondere in Gestalt gemäßigter und zurückhaltender Meinungsbekundungen bzw. politischer Neutralität. Das Verhalten dürfe keinen sachlich begründeten Zweifel an der Verfassungstreue aufkommen lassen, so das Gericht.

Das Gericht betonte dabei auch, dass sich diesen Anforderungen jeder, der sich freiwillig in den Beamtenstatus begebe, bewusst unterwerfe. Dies war auch bei der nunmehr ehemaligen Lehrerin der Fall. Sie hat nach Überzeugung der Kammer die Anforderungen über einen längeren Zeitraum hinweg bewusst missachtet, weshalb der Klage auf Entfernung aus dem Dienst stattgegeben wurde.

jb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Trier gibt Klage des Landes statt: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52333 (abgerufen am: 07.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rocky Mountain German Law Ltd.
Rechts­an­walt (m/w/d) – Deut­sches Er­b­recht in Cal­ga­ry, Ka­na­da

Rocky Mountain German Law Ltd., Cal­ga­ry (High­field / Burns In­du­s­trial)

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH
In­hou­se-Ju­rist/Le­gal Coun­sel (m/w/d)

FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH, Ne­u­müns­ter

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB
RECHTS­AN­WALT (M/W/D) ER­B­RECHT

RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB, Stutt­gart

Logo von CMS
Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­te Cli­ents

CMS, Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
RVG 2026: Abrechnung in Familiensachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.08.2026

Das Vermächtnis als Gestaltungsmittel

07.08.2026

33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026 | „jugend(ge)recht“

24.09.2026, Kassel

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH