Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Affäre um den Rückkauf von EnBW-Anteilen ist bereits Geschichte. Auch das juristische Nachspiel scheint jetzt ein Ende zu haben. Ex-Ministerpräsident Mappus kassierte eine Niederlage.
Keine Sonderbehandlung für Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) in Untersuchungsausschüssen: Der ehemalige baden-württembergische Regierungschef hat im Streit um seine Rechte gegenüber dem im Juni 2014 beendeten EnBW-Untersuchungsausschuss vor dem Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart verloren (Urt. v 03.08.2015, Az. 7 K 806/14, 7 K 1375/14). Das Gericht wies nach einer Mitteilung vom Mittwoch zwei Klagen gegen das Land ab, mit denen der 49-Jährige die Behandlung als Betroffener einschließlich des Rechts auf Fragen und Beweisanträge erzwingen wollte. Außerdem wollte er alle Unterlagen einsehen dürfen.
Mappus seien alle Beweisurkunden zugänglich gewesen, weil er Anwesenheitsrecht bei allen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschuss hatte, argumentierte das Gericht. Ein Anspruch, ihm alle Unterlagen zugänglich zu machen, bestehe nach dem Untersuchungsausschussgesetz nicht.
"Nachhilfeunterricht in Sachen parlamentarischer Kontrolle"
Ein Frage- und Beweisantragsrecht ergibt sich nach Überzeugung der Richter nicht aus der Befürchtung des Klägers, dass das Untersuchungsverfahren und der Abschlussbericht seinen gesellschaftlichen Ruf sowie seine berufliche Existenz gefährden könnten. Er sei nicht schutzlos, weil er durch sein Äußerungsrecht Einfluss nehmen könne. Außerdem sei die Klage nach Ende des U-Ausschusses unzulässig.
Hintergrund ist der Rückkauf der EnBW-Anteile vom französischen Energieversorger EdF für 4,7 Milliarden Euro. Das Geschäft hatte Mappus Ende 2010 am Landtag vorbei eingefädelt. Er war von 2010 bis 2011 Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
Die Landtagsfraktionen von Grünen und SPD äußerten sich nach dem Urteil zufrieden. Sie werteten es als wichtigen Nachhilfeunterricht in Sachen parlamentarischer Kontrolle: Jetzt müsse Mappus endlich einsehen, dass auch er an Recht und Gesetz gebunden sei, teilte der Obmann der Grünen in beiden Untersuchungsausschüssen, Uli Sckerl, am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung mit. Nach Ansicht des SPD-Obmanns Sascha Binder sollte Mappus jetzt Verantwortung für den EnBW-Deal übernehmen. Das gelte auch für den Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im September 2010 im Schlossgarten, zu dem ein Untersuchungsausschuss noch läuft.
dpa/una/LTO-Redaktion
VG Stuttgart zu U-Ausschuss: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16513 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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