Ein Grenzschutzpolizist hatte dazu beigetragen, illegale Prostitution zu ermöglichen und war zudem Darsteller in einem Pornofilm. Zu viel für seinen Dienstherren, der von verlorenem Vertrauen sprach. Die Folge: Das VG Stuttgart hat sich nach Mitteilung vom Montag dafür ausgesprochen, dem 42-Jährigen den Status abzuerkennen.
Der Mann war 2002 des Dienstes enthoben und zu einer Geldstrafe
verurteilt worden, weil er seine Wohnung in der Region Stuttgart
seiner damaligen Lebensgefährtin sechsmal zur Prostitution zur
Verfügung gestellt haben soll. Zudem hat er nach Angaben des Gerichts
im Jahr 2000 neben seiner Freundin als Kleindarsteller in einem
Pornofilm mitgewirkt, der heute noch gekauft werden kann.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte Ende Dezember 2010 beim
Verwaltungsgericht (VG) disziplinarrechtlich gegen ihn geklagt. Gegen die
Entscheidung (Urt. v. 27.07.2011, Az. DB 23 K 5319/10) kann der Polizist innerhalb eines Monats Berufung am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.
dpa/age/LTO-Redaktion
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VG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4081 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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