VG Stuttgart zu Kita-Neubau: Kinder dürfen auch im Wohngebiet Lärm machen

27.08.2013

Weil sie Kinderlärm als unzumutbar empfinden, sind Anwohner in Stuttgart gegen den Bau zweier Kitas vor Gericht gezogen und erstmal gescheitert. Der unvermeidbare Lärm spielender Kinder im Außenbereich einer Kindertagesstätte sei weder unverträglich für das dichte Wohngebiet noch rücksichtslos, erklärte das VG Stuttgart am Dienstag.

Sieben Anwohner aus Bad Cannstatt hatten einen Eilantrag gegen den Bau zweier Kitas in Stuttgart gestellt, in denen 80 Kinder bis sechs Jahre betreut werden sollten. Den Antrag lehnte das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart ab: Kinderlärm sei sozialadäquat und müsse hingenommen werden. Der Lärm sei weder gebietsunverträglich noch rücksichtslos. Das VG stützte die Entscheidung im Wesentlichen auf das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das seit 2011 festschreibt, dass der Lärm spielender Kinder keine relevante Störung ist.

Auch der durch die Kindertagesstätte verursachte An- und Abfahrtsverkehr könne nicht als gebietsunverträglich angesehen werden. Es sei zu erwarten, dass sich das Einzugsgebiet auf die nähere Wohnumgebung beschränke, so das VG. Da sich der räumliche Umfang der Neubauten im Rahmen der Umgebungsbebauung bewege, sei das Projekt insgesamt zulässig (Beschl. v. 20.08.2013, Az. 13 K 2046/13).

Die Stadt Stuttgart begrüßte den Beschluss und zeigte sich erleichtert: "Die Projekte der freien Träger sind für die Erreichung unserer Ausbauziele dringend erforderlich", sagte Stadtsprecher Sven Matis. "Der Beschluss ist ein klares Zeichen, dass die Bedürfnisse von Kindern und Familien in unserer Stadt einen hohen Stellenwert genießen", erklärte Matis weiter. Das Urteil sei als Signal für viele andere Projekte der näheren Zukunft zu werten. Stuttgart will 2014 das Betreuungsangebot zunächst um rund 1.300 Plätze ausbauen. In Stuttgart gibt es 577 Kindertageseinrichtungen, davon 182 städtische.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger haben mittlerweile von ihrer Möglichkeit der Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Gebrauch gemacht.

dpa/asc/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Stuttgart zu Kita-Neubau: Kinder dürfen auch im Wohngebiet Lärm machen . In: Legal Tribune Online, 27.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9444/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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