Schlechte Luft in Stuttgart: Gericht ver­hängt erneut Zwangs­geld

19.07.2019

Das Land Baden-Württemberg wurde vom VG Stuttgart erneut zur Zahlung eines Zwangsgeldes verurteilt. Der Grund ist die immer noch schlechte Luft in Stuttgart. Wirklich effektiv ist das Zwangsmittel aber nicht.

Im Streit um die Luftqualität in Stuttgart hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) erneut ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen das Land Baden-Württemberg verhängt. Das Gericht bestätigte am Freitag entsprechende Angaben der Deutschen Umwelthilfe, die das Zwangsgeld beantragt hatte. Die Richter hatten zuvor eine Frist bis zum 1. Juli gesetzt und die Strafe schon angedroht, falls sich das Land weiter weigert, Fahrverbote auch für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen. Bisher gibt es aber nur Fahrverbote für Diesel bis Euro 4.

Die Baden-Württembergische Landesregierung zeigt sich indes gelassen und argumentiert, dass sich die Luft seither deutlich verbessert habe und noch weiter verbessern werde, so dass flächendeckende Verbote für Euro-5-Diesel nicht mehr notwendig seien. Sie zieht allenfalls noch einzelne streckenbezogene Verbote in Betracht. Der Empfänger des Zwangsgeldes ist dabei die Justizkasse des Landes ist, weshalb die finanzielle Einbuße wohl verkraftbar bleibt, schließlich bleibt das Geld so beim Land.

Gegen den Beschluss des VG kann das Land noch Beschwerde einlegen. Das hatte es schon bei der Androhung des Zwangsgeldes getan, war damit aber erfolglos geblieben. Auch die Richter des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) stellten damals fest, dass das Land "in einer dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Weise" handle. Derzeit denkt die Regierung über eine sogenannte Abwehrklage nach, mit der sie im Erfolgsfall verhindern könnte, dass immer neue Zwangsgelder verhängt werden.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schlechte Luft in Stuttgart: Gericht verhängt erneut Zwangsgeld . In: Legal Tribune Online, 19.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36597/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen