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VG Stuttgart zum Nachtangelverbot in BaWü: Brau­chen Fische keine Ruhe­pausen?

14.07.2021

Ein Karpfen in einem See.

bluejeansw - stock.adobe.com

Deutschlands einziges Nachtangelverbot stand vor dem VG auf dem Prüfstand. Nun hatten die Kläger:innen Erfolg, sie dürfen künftig auch nachts die Ruten auswerfen. Naturschützer sehen die Ruhepause von Fischen und Ufertieren in Gefahr.

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Baden-Württembergische Angler und Anglerinnen müssen nicht mehr die Rheinseite und damit das Bundesland wechseln, wenn sie nachts angeln möchten. Das Nachtangelverbot verstößt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart gegen höherrangiges Recht. Die Urteile betreffen aber nur die klagenden Angler:innen, das Nachtangelverbrot ist damit laut VG nicht generell aufgehoben (Urt. v. 13.07.2021, Az. 5 K 1937/20 und 5 K 5845/20).

In Baden-Württemberg darf nach der dortigen FischVO nur zwischen einer Stunde vor Sonnenaufgang und einer Stunde nach Sonnenuntergang geangelt werden. Ausnahmen gibt es in Bezug auf den Aal-, Wels- und Krebsfang. In allen anderen Bundesländern gibt es ein derartiges Verbot nicht mehr, sodass zum Beispiel Angler:innen in Mannheim nachts die Angelruten einpacken müssen, während den rheinland-pfälzischen Angler:innen auf der gegenüberliegenden Uferseite keine Konsequenzen drohen. Zumindest die sechs erfolgreich klagenden Angler:innen müssen das nun nicht mehr tun.

Nach Ansicht des VG verstößt das Verbot gegen höherrangiges Recht. In welches Recht konkret eingegriffen wird, konnte das VG auf Nachfrage der LTO mangels Entscheidungsgründen nicht mitteilen. Argumentiert hatten die Kläger:innen jedoch mit einem Eingriff in Grund- und Eigentumsrechte.

Verbot soll Naturschutz dienen

Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hingegen hatte mit dem Bedürfnis der Fische und anderer Tiere wie am Ufer lebenden Vögeln nach ungestörter Nachtruhe argumentiert. Zudem werde der Bestand der Fische durch das Nachtangelverbot geschont.

Ähnlich haben sich vorab Natur- und Umweltschutzorganisationen geäußert. Die Tierrechtsorganisation Peta lobt die Regelung als bundesweite Besonderheit mit Vorbildcharakter. Die Umweltorganisation Nabu findet das Nachtangelverbot ebenfalls richtig, denn gerade an den Ufern von Flüssen und Seen sei die Natur besonders sensibel. "Wo, wenn nicht hier, sollen Vögel sonst noch zur Ruhe kommen?"

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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VG Stuttgart zum Nachtangelverbot in BaWü: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45468 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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