Eine mutmaßliche "Reichsbürgerin", die als Lehrerin arbeitet, zweifelt die Gründung der BRD an. Ihre Bezüge werden daraufhin gekürzt. Dagegen hat sie vor dem VG Sigmaringen geklagt - ohne Erfolg.
Einer Lehrerin, die der Reichsbürgerszene zugeordnet wird, sind zu Recht die Bezüge gekürzt worden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen entschieden (Az. DL 12 K 2486/24).
Die Lehrerin hatte ein Schreiben an das Landratsamt geschickt, sich darin über ein Bußgeld beschwert und "reichsbürgertypisches Verhalten" an den Tag gelegt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. So habe sie in dem Schreiben unter anderem die Gründungsurkunden der Bundesrepublik und des Landes Baden-Württemberg verlangt.
Außerdem habe die im Jahr 1984 geborene Frau Bezug genommen auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 1896 und damit auf eine Norm vor der Existenz der Bundesrepublik Deutschland. "Mit diesen Handlungen geht die Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland einher", sagte der Gerichtssprecher. Das Gedankengut der "Reichsbürger" und ihre rechtlichen Auffassungen hat Maximilian Amos in einem LTO-Beitrag ausführlich dargestellt.
"Reichsbürger" erkennen keinen Rechtsstaat an
Das Regierungspräsidium Tübingen als Disziplinarbehörde hatte der Frau dann vorgeworfen, mit dem Schreiben gegen ihre Verfassungstreuepflicht verstoßen zu haben. Ihr Dienstbezüge wurden in der Folge für die Dauer von drei Jahren gekürzt. Dagegen klagte sie vor dem VG Sigmaringen. Dieses wies die Klage auf Aufhebung der Disziplinarmaßnahme nun wegen reichsbürgertypischen Verhaltens ab. Es sei unmöglich, die rechtliche Existenz eines Staats zu leugnen und sich gleichzeitig für diesen einzusetzen, so das VG.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Lehrerin kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung der Berufung beantragen. Diese würde vor dem VGH Mannheim verhandelt.
dpa/eh/LTO-Redaktion
* Artikel entspricht dem Stand vom 14.02.205, 17:06 Uhr.
VG Sigmaringen zur Verfassungstreuepflicht von Lehrern: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56573 (abgerufen am: 17.03.2025 )
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