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43595

VG Schwerin zu Lehrer-Meldeportal: "Neu­trale Schule" der AfD bleibt ver­boten

01.12.2020

Schülerin zeigt im Unterricht auf

Gerhard Seybert - stock.adobe.com

Das AfD-Meldeportal "Neutrale Schule", auf dem Schüler ihre Lehrer wegen angeblicher Verstöße gegen das Neutralitätsgebot anschwärzen konnten, bleibt offline. Das VG Schwerin bestätigte eine Verbotsverfügung des Landesdatenschutzbeauftragten.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin hat die Klage der AfD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegen das Verbot ihres Meldeportals "Neutrale Schule" abgewiesen (Urt. v. 26.11.2020, Az. 1 A 1598/19 SN). Das teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. 

Die Partei hatte auf der Website Schüler aufgefordert, angebliche Verstöße von Lehrern gegen das Neutralitätsgebot im Unterricht zu melden. Die Benutzer sollten insbesondere Vorfälle melden, bei denen sich Lehrer abwertend gegenüber der AfD und ihren Positionen äußerten. Der Landesdatenschutzbeauftragte Heinz Müller verfügte wenig später unter Androhung eines Zwangsgeldes, dass Textpassagen entfernt werden müssen, in denen Schüler zur Nutzung ermuntert wurden. Die AfD nahm daraufhin das Kontaktformular vom Netz und klagte gegen das Verbot, scheiterte aber im Eilverfahren vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht.

Nach dem Hauptsacheverfahren am vergangenen Donnerstag hielt das VG in der Begründung des nun ergangenen Urteils an den schon im Eilverfahren getroffenen wesentlichen Erwägungen fest. Demnach stehe die Erhebung der Daten auf dem Portal im Widerspruch zu Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach der Vorschrift ist unter anderem die Verarbeitung personenbezogener Daten untersagt, aus denen politische Meinungen oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen.

Eine Ausnahme greift laut Gericht nicht. Die Betroffenen hätten weder in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ausdrücklich eingewilligt noch die Daten offensichtlich öffentlich gemacht. Die Verarbeitung sei auch nicht zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich, so die Gerichtsmitteilung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD könne die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern beantragen, hieß es.

acr/LTO-Redaktion

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VG Schwerin zu Lehrer-Meldeportal: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43595 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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