Das VG Schleswig hat sich am Dienstag in zwei Klageverfahren mit der Verfassungsmäßigkeit des Gefahrhundegesetzes befasst. Die Richter hielten an ihrer bisherigen Rechtsprechung fest und sahen eine Regelung, wonach Hunde als gefährlich gelten, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, nicht als verfassungswidrig an.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) greift § 3 Abs. 3 Nr. 4 Gefahrhundegesetz (GefHG) zwar in den Schutzbereich des Art. 2 des Grundgesetzes (allgemeine Handlungsfreiheit) ein, sei aber gerechtfertigt. Der Gesetzgeber habe mit dem 2005 in Kraft getretenen Gesetz nicht nur die Abwehr konkreter Gefahren regeln, sondern ausdrücklich auch potentiellen Gefahren für Menschen und Tiere vorbeugen wollen. Insoweit habe der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum.
Der Gestaltungsspielraum sei durch die Regelung des § 3 Abs. 3 Nr. 4 GefHG nicht überschritten worden. In Anbetracht der zu schützenden Rechtsgüter sei die Vorschrift nicht unverhältnismäßig und auch bestimmt genug. Sie sei zwar sehr weitgehend, könne aber verfassungskonform angewendet werden (Urt. v. 14.02.2012, Az. 3 A 212/10 und 3 A 105/11).
Behörde trägt Beweislast für Feststellung der Gefährlichkeit
Den beiden jetzt entschiedenen Fällen lagen ähnliche Sachverhalte zugrunde; es ging jeweils um einen Schäferhund, der einen anderen Hund und in einem Fall noch zusätzlich einen Menschen gebissen haben soll.
Das VG betonte in seinen Entscheidungen allerdings auch, dass an die Feststellung der Voraussetzungen dieser Vorschrift im Einzelfall strenge Anforderungen zu stellen seien. Die Behörde trage die Beweislast und müsse stets gründlich prüfen, bevor sie eine Entscheidung treffe.
Vor diesem Hintergrund wurde in einem Verfahren der Klage stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. In dem anderen Verfahren wurde die Klage hingegen abgewiesen.
tko/LTO-Redaktion
VG Schleswig zu bissigen Hunden: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5573 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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