VG zur Punk-Versammlung auf Sylt: Pro­test­camp der "Asylt-ziale Arm­e­Frak­tion" recht­mäßig auf­ge­löst

06.09.2022

Knapp einen Monat lang verweilten Punks in dem Protestcamp "Asylt-ziale ArmeFraktion" auf Sylt. Mit der Versammlung ist nun aber Schluss, wie das VG bestätigte. Die Anlieger müssten die Lärm- und Geruchsbelästigungen nicht weiter hinnehmen.

Die Auflösung des Protestcamps von Punks auf dem Rathausplatz in Westerland auf Sylt war rechtmäßig. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) bestätigte am Dienstag in einem Eilverfahren eine entsprechende Entscheidung des Kreises Nordfriesland (Beschl. v. 06.09.2022, Az. 3 B 80/209).

Das Gericht teile die Bewertung der Versammlungsbehörde, dass inzwischen im Zusammenhang mit unzureichenden sanitären Verhältnissen im Camp und wegen der unmittelbaren Gefahr einer rücksichtslosen Lärmbelastung für die Anlieger eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten war. Damit sei es verhältnismäßig, das Protestcamps über den 31. August hinaus zu unterbinden, erläuterte die zuständige 3. Kammer. Je länger eine Versammlung dauere, desto schwerer wiegen schließlich die von ihr verursachten Verletzungen der Rechte Dritter.

Protestcamp der "Asylt-ziale ArmeFraktion"

Am 2. August 2022 hatten die Veranstalter eine Versammlung unter dem Namen "Asylt-ziale ArmeFraktion: politisches und satirisches Protestcamp" angemeldet. Weil mit dem Camp aber jedenfalls auch politische Ziele verfolgt wurden (unter anderem "Zeltverbot abschaffen" und "Freies Wegerecht für Sylt"), fielen sowohl das Anliegen als auch die Camp-Infrastruktur unter den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit des Art. 8 des Grundgesetzes (GG), so das VG.

Das VG betonte in seiner Entscheidung, dass länger andauernde Protestcamps nicht grenzenlos geschützt seien. So könne die Behörde das Versammlungsrecht bei einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit einschränken. Von einer solchen ging das Gericht bei dem Protestcamps der Punks nun aus.

Verschmutzung, Geruchsbeeinträchtigungen und Ruhestörung

Die Protestierenden hätten sich nicht an die Vorgabe gehalten, Chemietoiletten vorzuhalten und zu benutzen. Vielmehr hätten sie ihre Notdurft auf umliegenden privaten und öffentlichen Flächen verrichtet. Es sei zu erheblichen Verschmutzungen und Geruchsbeeinträchtigungen der Anlieger durch menschliche und tierische Exkremente gekommen, schreibt die Kammer in ihrem Beschluss.

Darüber hinaus habe es laut der Polizei Ruhestörungen gegeben und es sei wiederholt zu Einsätzen gekommen. Dabei seien Beamte nicht nur beleidigt, sondern auch mit Flaschen beworfen worden, so das VG.

Weiter heißt es, dass die eingesetzten Ordner in dem Camp keine Ruhe schaffen konnten. Die Kammer ging daher davon aus, dass sich die Verhältnisse nicht verbessern würden, sondern eher mit erhöhter Rücksichtslosigkeit zu rechnen sei.

Kreis will das Camp notfalls räumen lassen

Der Kreis Nordfriesland sieht die Bewohner des Camps nun endgültig in der Pflicht, mit ihren Zelten den Park zu verlassen. Sie könnten zwar binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einlegen. Aber damit wäre keine aufschiebende Wirkung verbunden.

Sollten sie den Park nicht zeitnah verlassen, sei als letztes Mittel eine Räumung durch die Polizei möglich. Die Gemeinde habe ein entsprechendes Amtshilfeersuchen gestellt. "Zuvor werden Kreis, Gemeinde und Polizei aber versuchen, zu deeskalieren und eine einvernehmliche Lösung zu erreichen", sagte ein Sprecher.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

VG zur Punk-Versammlung auf Sylt: Protestcamp der "Asylt-ziale ArmeFraktion" rechtmäßig aufgelöst . In: Legal Tribune Online, 06.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49550/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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