Druckversion
Freitag, 7.11.2025, 20:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-schleswig-6a4816-akteneinsicht-duh-kba-vw-abgasskandal-rueckrufaktion
Fenster schließen
Artikel drucken
28217

VW-Rückrufanordnung nach Dieselskandal: Kraft­fahrt­bun­de­samt muss Umwelt­schüt­zern Akten­ein­sicht gewähren

23.04.2018

Aktenordner (Symbolbild)

© photo 5000 - stock.adobe.com

Erfolg für die DUH: Das KBA muss Schriftverkehr mit VW im Zusammenhang mit der Rückrufaktion im Abgasskandal herausgeben. Bei allein in Deutschland 2,4 Millionen betroffenen Haltern überwiege das öffentliche Interesse, so das VG Schleswig.

Anzeige

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Streit um die Rückrufanordnung von VW-Modellen im Zuge des Abgasskandals Akteneinsicht gewähren. Ausgenommen sind personenbezogene Daten. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) gab damit einer entsprechenden Klage des Verbandes statt (Urt. v. 20.04.2018, Az. 6 A 48/16).

Nach Auffassung des Gerichts überwiege das öffentliche Interesse, selbst wenn Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von VW in den Akten vorliegen sollten. Immerhin seien allein in Deutschland 2,4 Millionen Halter von VW-Dieselfahrzeugen von der Rückrufaktion betroffen.

Die DUH will den gesamten Schriftverkehr zwischen dem Bekanntwerden des Dieselskandals am 18. September 2015 und dem 15. Oktober 2015 einsehen, der sich mit der Rückrufanordnung bei VW befasst. Am 15. Oktober ist die Anordnung ergangen. Grundlage ist das Umweltinformationsgesetzes (UIG).

VW mit komplett geschwärzten Akten

In der mündlichen Verhandlung ging es unter anderem um eine Akte mit 581 Seiten, die unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von VW komplett geschwärzt worden war.

Das Gericht kritisierte, dass das KBA die Schwärzungen der gesamten Akten unter anderem wegen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen "völlig ungeprüft" von VW übernommen habe - und zwar, nachdem es zunächst der Meinung gewesen sei, dass die Akteninhalte nur teilweise unkenntlich gemacht herausgegeben werden können.

Auch ob laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einer ungeschwärzten Herausgabe entgegenstehen, sei von Seiten des KBAs nicht hinreichend dargelegt worden, bemängelten die Richter.

DUH: Warum gibt es bis heute keine Bußgelder?

Dem Urteil voraus ging ein mehrstündiger, zum Teil hitzig geführter Austausch darüber, ob die Interessen der Öffentlichkeit oder die Interessen von VW auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen überwiegen - und ob eine Akte mit 581 komplett geschwärzten Seiten tatsächlich nur Geheimnisse enthalten kann.

Der Anwalt der DUH, Remo Klinger, begrüßte die Entscheidung. "Nun kommt hoffentlich Licht in den Dieselskandal", sagte er der dpa. "Denn es ist immer noch unklar, wie es zu der Anordnung bloßer Softwareupdates kam und warum bis heute keine Bußgelder zu zahlen waren." Das KBA war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die DUH klagt in Schleswig indes nicht nur auf Akteneinsicht in Sachen Rückrufanordnung, sondern auch gegen die Rückrufanordnung an sich. Diese sieht die DUH als nicht ausreichend an. Im Dezember hatte der Autohersteller die Klage als unzulässig abgelehnt. Der Verband ist nach Ansicht der Richter nicht klageberechtigt. Über den Inhalt der Klage wurde damals nicht verhandelt. Gegen das Urteil legte die DUH Berufung am Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein ein.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VW-Rückrufanordnung nach Dieselskandal: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28217 (abgerufen am: 11.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Abgasaffäre
    • Akteneinsicht
    • Auto
    • Strafverfahren
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Christina Block und ihr Verteidiger Dr. Ingo Bott am 20. Verhandlungstag vor dem LG Hamburg 06.11.2025
Prominente

Kindesentziehungsprozess gegen Christina Block:

Wer hat mit der israe­li­schen Sicher­heits­firma gespro­chen?

20. Tag im Block-Prozess: Gericht und Staatsanwaltschaft würgen eine Erklärung Christina Blocks ab. Außerdem berichten Zeugen von ungewöhnlichen Hotelübernachtungen im Elysee-Hotel. Wer hatte Kontakt zur israelischen Sicherheitsfirma?

Artikel lesen
Illegal entsorgter Müll 05.11.2025
Umweltschutz

Bekämpfung von Umweltkriminalität:

Das Umwelt­straf­recht als Tür­öffner für höhere Ver­bands­geld­bußen

Das BMJV geht die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtrichtlinie an. Neben Änderungen im Strafgesetzbuch soll der Höchstbetrag für Verbandsgeldbußen vervierfacht werden – auch für Straftaten ohne Umweltbezug.

Artikel lesen
Blick auf ein Werk des französischen Zementherstellers Lafarge bei Ain Issa (Syrien). 03.11.2025
Terrorismus

Beginn der Hauptverhandlung im "Fall Lafarge":

Nur Busi­ness im Kriegs­ge­biet oder schon Ter­r­or­fi­nan­zie­rung?

Das Unternehmen Lafarge zahlte Geld an den IS, um in Syrien weiter produzieren zu können. Florian Jeßberger und Luca Hauffe über einen Prozess in Paris, der die Verantwortlichkeit von Unternehmen für Völkerrechtsverstöße in den Fokus rückt.

Artikel lesen
Ein menschliches Skelett in Bewegung. 03.11.2025
Beweise

3D-Modell zur Analyse von Bewegungen von Tatverdächtigen:

Zweifel am Beweis­wert digi­taler Ske­lette

Bei den Taten im Budapest-Komplex werden 3D-Modelle zum Beweis der Täterschaft herangezogen.Die Berechnung erfolgt mit KI. Der Beweiswert im Strafverfahren ist daher höchst fraglich, meinen Dominik Brodowski und Anne Zettelmeier.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Mann, der nachdenklich wirkt, während er über kontroverse Themen spricht, möglicherweise im Kontext rechtlicher Diskussionen. 01.11.2025
Podcast - Die Rechtslage

Bolz-Tweet / Diskriminieren in Gottes Namen / Jura-Noten-Irrsinn:

"Im Fall Bolz ist vor allem die Empörung unver­hält­nis­mäßig"

Einmal Provozieren auf Twitter und die Polizei kommt nach Hause? Dürfen die Kirchen bei Bewerbern diskriminieren? Horror-Noten und Willkürverdacht - wie fair ist das Jura-Studium? Dies und mehr in Folge 45 des LTO-Podcasts Die Rechtslage.
 

Artikel lesen
Die Kammer des Landgerichts Hamburg, die über Blocks Fall entscheidet 29.10.2025
Prominente

Erneut Befangenheitsanträge im Block-Prozess:

"Eine nicht mehr hin­nehm­bare Ver­let­zung der Unschulds­ver­mu­tung"

Während der ehemalige Chef des Bundesnachrichtendienstes seine Aussage verweigert, flammt der Streit über die ausgelesenen Handydaten von Christina Block wieder auf: Mehrere Verteidiger stellen Befangenheitsanträge am 19. Prozesstag.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesnetzagentur
VOLL­JU­RIST*IN (w/m/d)

Bundesnetzagentur , Mainz

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Frank­furt...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Wirt­schafts­ver­wal­tungs­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Logo von BOARD CONNECT GmbH
Lei­tung des Ka­tho­li­schen Da­ten­schutz­zen­trums /...

BOARD CONNECT GmbH , Dort­mund

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Düs­sel­dorf...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Bundespolizeipräsidium
Sach­be­reichs­lei­te­rin / Sach­be­reichs­lei­ter (m/w/d) Jus­ti­zia­riat

Bundespolizeipräsidium , Ko­b­lenz

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Stadtverwaltung Fellbach
Sach­ge­biets­lei­tung Steu­ern und kom­mu­na­le Ab­ga­ben (m/w/d)

Stadtverwaltung Fellbach , Fell­bach

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Update EUPTD, Equal Pay und Entgelttransparenz November 2025: Ein Status Quo-Bericht

12.11.2025

NomosWebinar: Umweltbezogenes Produkt- und Lieferkettenrecht

12.11.2025

Führung 4.0: Zum Mitdenken anregen

12.11.2025

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @OC - München - Die Winteredition

13.11.2025, München

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Berlin - Die Winteredition

13.11.2025, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH