Das VG des Saarlandes hat in drei Urteilen aus Mitte Februar entschieden, dass Landesbeamte mit erektilen Dysfunktionen einen Anspruch auf Beihilfe für Arzneimittel wie Viagra, Cialis und Levitra haben.
Die Richter des Verwaltungsgerichtes (VG) vertreten damit eine andere Auffassung als erst in jüngster Zeit das OVG Münster, das potenzsteigernde Mittel grundsätzlich von der Beihilfezahlung ausschloss. Die Richter in Saarlouis begründeten ihre Urteile damit, dass es sich bei einer erektilen Dysfunktion (Potenzstörung) um eine schwerwiegende Erkrankung handle. Dementsprechend hätten Beamte nach der Saarländischen Beihilfeverordnung einen Anspruch auf Zuschüsse zu den Medikamenten, sofern diese ärztlich verschrieben worden seien (Urt. v. 17.02.2011, Az. 6 K 751/10, 6 K 728/10 und 6 K 1440/09).
Das zuständige Landesamt hatte sich auf den Standpunkt zurück gezogen, dass die Beihilfefähigkeit derartiger Arzneimittel in den neuen Verwaltungsvorschriften zur Beihilfeverordnung ausgeschlossen werde und auch die in der Beihilfeverordnung in Bezug genommenen Arzneimittelrichtlinien eine Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausschlössen. Das VG stellt klar, dass ein Ausschluss nur für Medikamente in Frage komme, deren Wirkung nicht wissenschaftlich erwiesen sei. Dies sei aber bei den genannten Medikamenten nicht der Fall.
mbr/LTO-Redaktion
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VG Saarland : . In: Legal Tribune Online, 28.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2644 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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