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VG Osnabrück legt BVerfG vor: Ent­scheidet Karls­ruhe noch einmal zur Impfpf­licht fürs Pfle­ge­per­sonal?

04.09.2024

Corona-Impfung

Ungeimpftes Pflegepersonal, das kein Attest über eine Impfunfähigkeit beibrachte, wurde nach dem IfSG mit einem Tätigkeitsverbot belegt. Foto: arcyto - stock.adobe.com

2022 hat das BVerfG entschieden: Die Corona-Impfpflicht für Pfleger war rechtens. Nach Veröffentlichung der RKI-Protokolle bewertet das VG Osnabrück die Lage aber anders und ist überzeugt, dass das BVerfG noch einmal entscheiden sollte.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hält die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal während der Corona-Pandemie für verfassungswidrig. Das Verfahren einer Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück landet daher im Wege einer Vorlage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Das VG Osnabrück ist davon überzeugt, dass das BVerfG noch einmal darüber entscheiden müsse, ob das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 18. März 2022 mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen ist (VG Osnabrück, Beschl. v. 03.09.2024, Az. 3 A 224/22).

Aus Sicht des Osnabrücker Gerichts verletzte die Impfpflicht fürs Pflegepersonal gemäß § 20a IfSG in der Fassung vom 18. März 2022 das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG)) sowie dasjenige der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).

Das Besondere an dieser Vorlage: Mit Beschluss vom 27. April 2022 hatte das BVerfG die Pflege-Impfpflicht bereits für rechtens erklärt (Az. 1 BvR 2649/21). Allerdings sei inzwischen die "Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung" infrage zu stellen, begründet das VG Osnabrück seine Vorlage.

Neubewertung anhand von Erkenntnissen aus den RKI-Protokollen?

Aus Sicht des VG hätte das Robert Koch-Institut (RKI) das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen, was es aber nicht immer getan habe, so die Kammer. Das gehe aus den nunmehr vorliegenden Protokollen des Covid-19-Krisenstabes des RKI hervor ("RKI-Protokolle"). Zu ihrer Entscheidung kam die Kammer nach Analyse der Protokolle sowie nach Vernehmung des RKI-Präsidenten Lars Schaade als Zeuge in der Verhandlung in Osnabrück. Der Leiter der Bundesoberbehörde, die der Aufsicht des BMG untersteht, war 2022 Leiter des Corona-Krisenstabes.

Die RKI-Protokolle zeigen, worüber der Krisenstab bei seinen regelmäßigen Sitzungen in der Corona-Zeit jeweils beriet: aktuelle Infektionszahlen, internationale Lage, Impfungen, Tests, Studien oder Eindämmungsmaßnahmen. Hierin liegt laut VG der Knackpunkt: "Soweit die Gesetzesbegründung den Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal als ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht" ausweise, werde diese auf Empfehlungen des RKI beruhende Einschätzung durch die RKI-Protokolle "erschüttert", so das Gericht. Mit anderen Worten: Das RKI habe das BMG nicht immer auf dem aktuellsten Stand gehalten, sodass die Maßnahmen im IfSG nicht immer dem aktuellsten Stand der Wissenschaft entsprochen hätten. Im Laufe des Jahres 2022 sei die Impfpflicht so "in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen".

Die in diesem Fall klagende Frau hatte im Jahr 2022 als Pflegehelferin in einem Krankenhaus gearbeitet. Der Landkreis Osnabrück hatte ihr auf Grundlage des damaligen IfSG am 7. November 2022 verboten, das Krankenhaus zu betreten und weiterhin dort zu arbeiten. Die Frau hatte keinen Nachweis vorgelegt, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen war und auch kein Attest, dass sie nicht geimpft werden konnte.

Noch nicht alle RKI-Protokolle sind ungeschwärzt

Die teilweise geschwärzten Protokolle aus der Anfangszeit der Pandemie waren im März 2024 vom Online-Magazin Multipolar öffentlich gemacht worden. Nach Spekulationen über eine externe Einflussnahme wurden sie Ende Mai 2024 weitestgehend ungeschwärzt vom RKI selbst veröffentlicht.

Nach Angaben des RKI sollen auch die weiteren Protokolle bis zum Ende der Krisenstabssitzungen im Juli 2023 "so schnell wie möglich" veröffentlicht werden. Eine Gruppe um eine Journalistin, die zu den Kritikern der Corona-Politik der Bundesregierung zählt, hat nach eigenen Angaben bereits alle Protokolle von einer Quelle aus dem Institut erhalten, sie im Juli 2024 im Internet hochgeladen und bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Das RKI erklärte dazu, es habe die Datensätze "weder geprüft noch verifiziert".

Zu den RKI-Protokollen gibt es anhaltende Diskussionen, an der sich auch Juristen beteiligen: Prof. Dr. Frauke Rostalski äußerte in der FAZ kürzlich die Ansicht, die Protokolle seien ein Beweis dafür, "dass wissenschaftliche Befunde immer wieder zugunsten des politischen Willens übergangen wurden". In einer kritischen Antwort auf diesen Beitrag ordnete Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz die Stellung des RKI ein: Dass diese "dienstleistende Verwaltungsbehörde" der Fachaufsicht des BMG unterliege, sei "kein Instrument politischer Manipulation, sondern eine demokratische Notwendigkeit". Man dürfe "die Informationsfetzen, die in den Protokollen auftauchen, nicht als Dokumentation wissenschaftlicher Wissensgenerierung missverstehen", so Gärditz zu den Protokollen.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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VG Osnabrück legt BVerfG vor: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55339 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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