Laut VG Oldenburg sind 130 Meter nicht zu weit: Anwoh­nern ist es zumutbar, ihre Müll­tonnen zu einem Sam­mel­platz zu bringen

24.08.2026

Weil die Müllabfuhr in einer Sackgasse nicht wenden kann, sollten die Anwohner ihre Tonnen 130 Meter weit ziehen müssen. Das ist zumutbar, entschied das VG Oldenburg. Wegen einer neuen Lösung war die Maßnahme aber nicht mehr erforderlich.

Anwohner in Aurich müssen ihre Mülltonnen nicht mehr wie angeordnet zum 130 Meter entfernten Sammelpunkt bringen. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg in mehreren Verfahren (Urt. v. 19.08.2026, Az. 15 A 2884/23 u.a.). Zwar hätten die Anwohner keinen Anspruch auf eine Abholung vor der Haustür, jedoch hatte sich bis zur mündlichen Verhandlung eine deutlich nähere Möglichkeit zur Abstellung der Mülltonnen ergeben. Grundsätzliche Fragen hat das VG aber dennoch entschieden.

Geklagt hatten mehrere Grundstückseigentümer in einer Sackgasse im Landkreis Aurich. Jahrelang wurde der Müll direkt an der Haustüre abgeholt. Nunmehr sollten die Anwohner ihre Mülltonnen zur Leerung jedoch an die ungefähr 130 Meter entfernte Bundesstraße bringen.

Angeordnet hatte dies der Landkreis. Die Entsorgungsfahrzeuge könnten in der Sackgasse nicht wenden. Ein rückwärtiges Befahren verstoße gegen die Unfallverhütungsvorschriften und berge zu hohe Risiken für andere Verkehrsteilnehmer. Da die mit Seitenladetechnik ausgestatteten Fahrzeuge nur mit einer Person besetzt seien, stehe auch keine Person zur Einweisung des Fahrers zur Verfügung. 

Die Anwohner wendeten jedoch ein, dass die Regelung zur Festlegung des Aufstellplatzes zu unbestimmt sei. Die Unfallverhütungsvorschriften seien lediglich Vorgaben der Unfallversicherer und könnten die Grundstückseigentümer daher nicht binden. 

130 Meter entfernten Abstellplatz zumutbar, aber nicht mehr erforderlich

Das Gericht folgte der Argumentation nicht.

In der Sackgasse sei ein Wenden des fast zehn Meter langen Entsorgungsfahrzeugs nicht möglich. Auch sei das Rückwärtsfahren trotz der Ausstattung mit einem Kamerasystem ohne Einweisung mit erheblichen Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer verbunden, insbesondere wegen der zahlreichen Hauseingänge und des fehlenden Gehwegs. Ein Anspruch der Anwohner auf Besetzung des Müllfahrzeugs mit zwei Personen, um die Einweisung zu ermöglichen, bestehe genauso wenig wie ein Anspruch auf den Einsatz kleinerer Müllfahrzeuge.

Den klagenden Anwohnern sei auch zumutbar, die Tonnen 130 Meter selbst zu transportieren. Es handele sich um eine ebene Straße ohne Steigung und um mit Rollen ausgestattete Tonnen. Bei individuellen Einschränkungen wie Krankheit, Alter oder Ortsabwesenheit müssten sich die Anwohner der Hilfe Dritter bedienen. 

Neue Lösung in letzter Minute

Und dennoch bekamen die Anwohner Recht: Noch vor der mündlichen Verhandlung hatte eine Grundstückseigentümerin in einer benachbarten Straße durch Vereinbarung gestattet, dass ihr Grundstück zum Wenden genutzt werden darf. Seit dieser Vereinbarung kann der Müll in der Nachbar-Sackgasse wieder abgeholt werden. Da die Straße für die klagenden Anwohner über einen kurzen Stichweg erreichbar ist, könnten die Anwohner ihren Müll dort abstellen. Die Anordnung des weiter entfernten Sammelpostens sei daher nicht mehr erforderlich gewesen, weswegen das Gericht sie aufhob.

Die Frage, welchen Beitrag die Anwohner zur Müllabholung beisteuern müssen, beschäftigte auch schon das VG Gießen. Dieses hatte bereits vor wenigen Monaten das VG Gießen in einem Eilverfahren entschieden, dass 60 Meter zum Abholplatz nicht zu weit seien.

Das Urteil des VG Oldenburg ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

sim/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Laut VG Oldenburg sind 130 Meter nicht zu weit: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60704 (abgerufen am: 04.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen