Druckversion
Samstag, 14.03.2026, 07:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-neustadt-4-l-1021-12-nw-seitensprung-agentur-gewerbeanmeldung-unzuverlaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
7889

VG Neustadt bestätigt Verbot: Vorbestrafter darf keine Seitensprungagentur betreiben

02.01.2013

Wer einen ausgeprägten Hang zur Missachtung der Rechtsordnung hat, darf sich nicht in einem besonders überwachungsbedürftigen Gewerbe betätigen. So sah es das VG und schloss sich dem Verbot der Stadtverwaltung Ludwigshafen an. Sie hatte einem Vorbestraften untersagt, eine Seitensprungagentur zu betreiben.

Anzeige

Die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt wollten nicht davon ausgehen, dass der Mann seine Agentur zukünftig im Einklang mit der Rechtsordnung betreiben werde. Da es sich bei einer Seitensprungagentur um ein besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe handele, habe die Stadtverwaltung zu Recht ein Verbot ausgesprochen (Beschl. v. 21.12.2012, Az. 4 L 1021/12.NW).

Der Betroffene führte seine Agentur seit Sommer 2012. Gegen Entgelt händigte er seinen Kunden Listen mit angeblich an Seitensprüngen interessierten Frauen aus. Das Gericht teilte mit, dass es Beschwerden von betroffenen Frauen gab, die ihre Daten hierfür nicht zur Verfügung gestellt hatten.

Als die Stadt den Betreiber aufsuchte, räumte dieser ein, keine Gewerbeanmeldung zu besitzen. Eine nachträgliche Anmeldung untersagte ihm die Stadt wegen gewerblicher Unzuverlässigkeit. Sie hatte Auskünfte erhalten, nach denen der Mann in der Vergangenheit in 13 Fällen zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden war. Hiergegen klagte dieser vor dem VG und wandte ein, frühere Verurteilungen stünden nicht in Zusammenhang mit der derzeit geführten Agentur.

Erfolg hatte er damit nicht, das Gericht bestätigte das Verbot der Stadt. Das betriebene Gewerbe sei besonders überwachungsbedürftig, da vor allem die höchspersönlichen Daten der Kunden missbräuchlich verwendet werden könnten. Die Straftaten des Betroffenen hätten zwar keinen Gewerbebezug, sie offenbarten aber die Neigung, die Rechtsordnung zu verletzen. Dies habe sich schon darin gezeigt, dass der Vorbestrafte die Seitensprungagentur erst nach Aufforderung angemeldet hatte und Daten von Personen weitergab, die hierfür nicht zur Verfügung gestellt wurden.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Neustadt bestätigt Verbot: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7889 (abgerufen am: 15.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Gewerbe
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstr.
Frau in Glitzerschuhen mit hohem Absatz tanzt auf einem Tisch 19.12.2025
Prostitution

VGH verneint Prostitutionsgewerbe:

Oben Sex, unten Tab­le­dance

Tabledance ist fester Bestandteil von Rotlichtbezirken. Ob es dafür einer Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz bedarf, wenn er im selben Gebäude wie ein Bordell angeboten wird, hatte nun der VGH Mannheim zu entscheiden.

Artikel lesen
Streit um "Druck18" 25.11.2025
Markenrecht

Streit um Nazi-Marke vorm OLG Hamburg:

Rechts­ex­t­remer Onli­ne­shop erfolglos vor Gericht

Der rechtsextreme Online-Shop "Druck18" wird von einem antifaschistischen Verein gekapert. Der Betreiber geht auf Grundlage des Markenrechts dagegen vor, scheitert nun aber auch in zweiter Instanz vor Gericht.

Artikel lesen
Ein Crêpes-Stand auf einem Jahrmarkt 19.09.2025
Gewerbe

VG Gießen zum Volksfest:

Ein dritter Crêpes-Stand geht noch

Der Herbst ist da und mit ihm seine Volksfeste. Wegen des 73. Friedberger Herbstmarkts gab es jetzt Streit: Ist kein Platz mehr da für einen dritten Crêpes-Stand, wie die Stadt argumentiert? Oh doch, einer geht noch, so nun das VG Gießen.

Artikel lesen
Eine Frau fährt mit einem einsitzigen E-Scooter auf einem Feldweg (Symbolbild) 12.09.2025
Verkehr

VG Neustadt an der Weinstraße:

Keine E-Scooter-Touren durch die Wein­berge

Lama-Wanderungen bietet ein Unternehmer aus Bad Dürkheim schon an, nun will er auch gemütliche E-Scooter-Touren durch die Weinberge vermarkten. Daraus wird aber nichts, hat die Stadt entschieden. Das örtliche VG gab ihr nun Recht.

Artikel lesen
Der Rücken einer Frau wird massiert (Symbolbild) 28.08.2025
Prostitution

VG Köln zu versteckter Sexarbeit:

Behörde darf bei Prosti­tu­ti­ons­ver­dacht meh­rere Salons sch­ließen

Ein Massagesalon diente offenbar nur als Tarnung für ein Prostitutionsgewerbe. Das VG Köln bestätigt: Bei einem entsprechenden Verdacht darf die Behörde nicht nur diesen einen Salon, sondern gleich alle Lokalitäten des Betreibers schließen.

Artikel lesen
Dubai Schokolade 30.06.2025
Markenrecht

OLG Köln schafft Klarheit im Markenrecht:

Dubai-Scho­ko­lade muss aus Dubai kommen

Dubai-Schokolade beschäftigt die Kölner Gerichte schon länger. Nun hat das OLG Klarheit geschaffen und entschieden: "Dubai-Schokolade" darf nicht aus der Türkei stammen. Noch sei die Bezeichnung als Herkunftsangabe zu verstehen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Pa­tent­an­wäl­tin/Pa­ten­t­an­walt (w/m/d) im Be­reich Pa­tent Li­ti­ga­ti­on...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Mün­chen

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München , Mün­chen

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IP-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB , Ber­lin

Logo von DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Lei­tung der Ab­tei­lung Im­mo­bi­li­en

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung , Ber­lin

Logo von Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
ei­ne*n ju­ris­ti­sche*n Mit­ar­bei­ter*in (m/w/d) als Sach­be­ar­bei­te­rin /...

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten , Bran­den­burg an der Ha­vel

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Wohnungseigentum und Erbbaurecht (zweitägig, 16.03.–17.03.2026)

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH