Druckversion
Freitag, 16.01.2026, 16:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-muenster-urteil-1-k-2698-13-npd-bodenviller-marsch-demo-muenster
Fenster schließen
Artikel drucken
13971

VG Münster zu Polizeimaßnahmen bei Demo: NPD darf Hitlers Lieblingsmarsch spielen

01.12.2014

Das Polizeipräsidium Münster hat der NPD zu Unrecht verboten, während einer Versammlung den als Lieblingsmarsch Adolf Hitlers geltenden Badonviller Marsch zu spielen. Die Ordnungshüter waren der Ansicht, hierdurch werde die öffentliche Ordnung gefährdet. Das VG sieht das anders. Auch hätte die Polizei einige Gegendemonstranten im Zaum halten müssen.

Anzeige

Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hat auf Klage der NPD Maßnahmen des Polizeipräsidiums Münster bei einer Kundgebung im Sommer 2013 für rechtswidrig erklärt. Dabei ging es um das Verbot, den Badonviller Marsch zu spielen sowie das Unterlassen der Polizei, die Gegendemonstranten an einer mehrstündigen Blockade zu hindern (Urt. v. 28.11.2014, Az. 1 K 2698/13).

Der Badonviller Marsch (auch als "Badenweiler Marsch") wurde zu Zeiten des Ersten Weltkriegs komponiert und erinnert dem Namen nach an die Schlacht bei Badonviller in Lothringen. Das Lied ist aber auch als Adolf Hitlers Lieblingsmarsch bekannt, der dieses zu seinen Auftritten verwendete. In Zeiten des Nationalsozialismus durfte das Stück ab 1939 sogar nur in seiner Anwesenheit gespielt werden.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der Marsch allerdings nicht verboten. Und hierauf stützte sich das VG. Es weise keinen für nationalsozialistische Organisationen kennzeichnenden Symbolcharakter auf. Es sei daher nicht erkennbar, wieso das Lied die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören sollte, so das Gericht, welches aber auch anmerkte, dass es "historisch belastet" sei. Dennoch werde es auch heutzutage noch gelegentlich bei Militärmusikveranstaltungen gespielt.

Ebenso rechtswidrig habe es die Polizei unterlassen, eine zweistündige Sitzblockade von Gegendemonstranten nach Ende der Versammlung nicht aufgelöst zu haben. Damit hatten diese verhindert, dass die NPD-Anhänger mit ihren Fahrzeugen den Versammlungsort verlassen konnten. Sie hätten jedoch nach dem Versammlungsgesetz einen Anspruch auf effektiven Schutz gehabt, so das Gericht. Dieser erstrecke sich auch auf die Abreise.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Münster zu Polizeimaßnahmen bei Demo: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13971 (abgerufen am: 16.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Demonstrationen
    • Nationalsozialismus
    • NPD
    • Versammlungen
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Münster
Protests im Iran Januar 2026 14.01.2026
Menschenrechte

Anhaltende Menschenrechtsverletzungen des Iran:

Völ­ker­recht zwi­schen Anspruch und Wir­k­lich­keit

Die Lage im Iran verlangt eine klare Reaktion der Staaten. Ein Völkerrecht, das schweren Menschenrechtsverletzungen keine wirksamen Konsequenzen folgen lässt, verliert seinen normativen Kern, schreibt Eva Ghazari-Arndt.

Artikel lesen
Der am 31. Mai 1857 als Achille Ratti geborene Papst Pius XI. in einer zeitgenössischen Aufnahme. 21.12.2025
Nationalsozialismus

Abfall vom Glauben staatlich verordnet:

"Gott­gläu­bige" Nazis vor Gericht

Sich aus den christlichen Kirchen zu verabschieden, doch an irgendetwas zu glauben, ist heute alltäglich. Bis in die 1970er-Jahre schauten die Gerichte aber manchmal darauf, für welche Haltung im Leben dieses "irgendetwas" stand.

Artikel lesen
Teilnehmer der Großdemo "United 4 Gaza" im Oktober 2025 in Berlin 17.12.2025
Antisemitismus

Weg zum BGH eröffnet:

LG Berlin hält "From the River to the Sea" erneut für strafbar

Die propalästinensische Parole ist ein Hamas-Kennzeichen und deshalb strafbar, urteilte die Staatsschutzkammer des LG Berlin I. Damit bestätigte die Kammer ihre Linie. Das Urteil ebnet nun den direkten Weg zum BGH. Gibt es bald Klarheit?

Artikel lesen
Robert Habeck im nächtlichen Nebenl, er verlässt gerade ein Boot 15.12.2025
Politiker

Strafbefehle gegen sechs Beschuldigte:

Pro­test gegen Robert Habeck am Fähr­an­leger nun doch strafbar

Der Protest gegen Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck am Fähranleger Schlüttsiel von 2024 war doch strafbar. Das Amtsgericht sieht Nötigung und Landfriedensbruch. Zunächst war die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Artikel lesen
Demonstrierende fordern im Juni 2019 vor dem georgischen Parlamentsgebäude den Rücktritt von Innenminister Giorgi Gakharia und Parlamentspräsident Irakly Kobakhidze. 11.12.2025
Polizei

Gewaltsame Auflösung der georgischen Proteste:

EGMR hält Poli­zei­ein­satz für unmen­sch­liche Behand­lung

2019 löste die georgische Polizei eine 12.000-Mann-Demo gewaltsam auf. Nun traf der EGMR eine Grundsatzentscheidung. Gummigeschosse auf Demonstranten abzufeuern, sei nicht ohne Vorwarnung zulässig. Auch Journalisten müssen geschützt werden.

Artikel lesen
Plakat zum Schulstreik 04.12.2025
Schulen

Proteste gegen den Wehrdienst:

Dürfen Schüler streiken?

Am Freitag stimmt der Bundestag über die Neuregelung des Wehrdienstes ab. Für denselben Tage haben junge Menschen zu einem bundesweiten Aktionstag und Demonstrationen aufgerufen. Doch Schulstreik kollidiert mit dem Bildungsauftrag.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Wirt­schafts­ver­wal­tungs­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz im Fernstudium/ online

16.01.2026

Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

17.01.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Sportrecht

19.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH