VG Münster: Lehrer kann sich auch woanders angesteckt haben: Corona-Erkran­kung nach Berlin-Klas­sen­fahrt ist kein Dien­st­un­fall

04.03.2026

Corona-Infektion kurz nach der Klassenfahrt. Das kennen wahrscheinlich viele Lehrer. Ein Dienstunfall ist das aber nur, wenn ausgeschlossen ist, dass man sich woanders angesteckt hat.

Ein Lehrer aus Nordrhein-Westfalen wurde kurz nach der Klassenfahrt krank. Ein Dienstunfall sei das aber nur, wenn eine anderweitige Ansteckung ausgeschlossen sei, so das Verwaltungsgericht (VG) Münster in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung (VG Münster, Urt. v. 24.02.2026, Az. 4K1748/23). 

Der Lehrer aus dem Kreis Warendorf begleitete Ende 2022 zusammen mit sieben weiteren Lehrkräften eine Klassenfahrt mit ca. achtzig Schülerinnen und Schülern nach Berlin. Kurz nach der Rückkehr wurde bei ihm eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt. Der Lehrer ging davon aus, dass er sich während der Klassenfahrt angesteckt hatte - also in der Dienstzeit. Zudem sei er auf der Klassenfahrt besonders gefährdet gewesen. Das Land erkannte jedoch keinen Dienstunfall an. Der Lehrer habe nicht nachweisen können, dass er sich tatsächlich auf der Klassenfahrt angesteckt habe. Es habe auch keinen größeren Corona-Ausbruch auf der Fahrt gegeben.

Das VG wies die Klage des Lehrers ab. Zwar könne grundsätzlich auch eine Infektionskrankheit ein Dienstunfall sein, so das Gericht. Dafür müsse jedoch feststehen, wann und wo genau sich der Beamte angesteckt habe. Eine Verwechslung mit einem anderen Ereignis müsse ausgeschlossen sein. Eine Ansteckung auf der Klassenfahrt sei nach dem Inkubationszeitraum zwar wahrscheinlich, das reiche aber nicht aus. Es sei auch möglich, dass sich der Lehrer privat angesteckt habe. 

Die Infektion könne auch nicht als Dienstunfall im Sinne einer Berufskrankheit anerkannt werden. Auf der Klassenfahrt sei der Lehrer nicht besonders gefährdet gewesen. So habe es keinen größeren Ausbruch unter den Teilnehmern gegeben und die Inzidenzzahlen in Berlin waren während der Klassenfahrt sogar niedriger als zu Hause in Warendorf.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

aka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Münster: Lehrer kann sich auch woanders angesteckt haben: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59454 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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