VG München: Bayern muss Ver­fas­sungs­schutz­be­richt ändern

22.07.2020

Erst im April hatte Innenminister Joachim Herrmann den bayerischen Verfassungsschutzbericht für 2019 vorgestellt. Drei Monate danach muss der Bericht geschwärzt werden. Grund dafür ist ein umstrittener Verein aus Ingolstadt.

Der bayerische Verfassungsschutzbericht 2019 darf in seiner bisherigen Form nicht weiter veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) München entschieden. Hintergrund ist eine erfolgreiche Klage des umstrittenen Ingolstädter Vereins "Zeitgeschichtliche Forschungsstelle", dem Kritiker Geschichtsrevisionismus und die Verharmlosung von Nazi-Kriegsverbrechen vorwerfen.

Der Verein wehrte sich dagegen, in dem Bericht als rechtsextremistische Organisation aufgeführt zu werden - und das Gericht gab ihm mit einem Urteil vom 17. Juli Recht, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte. Zuvor hatten der Donaukurier und der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

"Tatsächliche Anhaltspunkte für vom Kläger ausgehende verfassungsfeindliche Bestrebungen waren nicht festzustellen", entschied das Gericht nach Angaben des Sprechers. Dem Freistaat werde darum untersagt, die Organisation als rechtsextrem zu bezeichnen und den Verfassungsschutzbericht mit der entsprechenden Passage zu verbreiten. Online war der Bericht am Mittwoch nicht mehr abrufbar.

"Die im Internet bislang veröffentlichte Vorab-Pressefassung des Verfassungsschutzberichts wurde umgehend von den Webseiten der bayerischen Staatsregierung entfernt", sagte eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums. Sie soll durch eine Version ersetzt werden, in der der strittige Teil geschwärzt wurde. Die endgültige Druckversion sei bislang noch nicht veröffentlicht worden. Das Ministerium will noch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen. 
 
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte den Bericht Mitte April vorgestellt und den Rechtsextremismus als größte Bedrohung für die innere Sicherheit im Freistaat bezeichnet. Die Zahl der Rechtsextremisten in Bayern stieg demnach im vergangenen Jahr um 210 auf 2570. 

dpa/vbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG München: Bayern muss Verfassungsschutzbericht ändern . In: Legal Tribune Online, 22.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42280/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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