VG München zu Softwareupdate an Diesel: Kein Update, keine Betrieb­s­er­laubnis

28.11.2018

Wer sich weigert, seinen vom Abgasskandal betroffenen Diesel vom Hersteller mit einer Software updaten zu lassen, riskiert eine Betriebsuntersagung. Das Update ist Betroffenen zumutbar, entschied das VG München am Mittwoch. 

Fahrzeughaltern, die die Nachrüstung ihres vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs verweigern, darf der Betrieb des Fahrzeugs untersagt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) München am Mittwoch entschieden und damit die Klagen von sechs Diesel-Fahrern abgewiesen (Urt. v. 28.11.2018, Az. M 23 K 18.2902, M 23 K 18.2903 u.a.).

Die Autos der sechs Kläger stammen allesamt vom VW-Konzern und sind mit einem Dieselmotor ausgestattet, der werksseitig mit einer Abschaltvorrichtung versehen ist. Diese sogenannte "Schummel-Software" gaukelt auf dem Prüfstand niedrigere Abgaswerte vor, als im Straßenbetrieb tatsächlich entstehen. Nach Anordnung des Kraftfahrtbundesamts (KBA) bieten die Hersteller mittlerweile kostenlose Software-Updates für betroffene Fahrzeuge an, die die Abgaswerte wieder in den zulässigen Bereich regeln sollen.

Die Halter hatten sich trotz behördlicher Bescheide geweigert, die Diesel-Updates in der Werkstatt vorzunehmen. Sie fürchten Folgeschäden an den Fahrzeugen und Beweisschwierigkeiten in etwaigen Zivilprozessen. Die bayerischen Behörden hatten ihnen daraufhin untersagt, die Wagen weiter zu nutzen - vereinzelt war ihnen nur die Fahrt in die Werkstatt erlaubt.

Richter: "Dieselfahrer nicht die Schuldigen"

Das VG entschied nun aber, dass das Update den Autofahrern zumutbar ist. Durch das Update entsprächen die Fahrzeuge wieder der jeweiligen Typengenehmigung und wären wieder vorschriftsmäßig. Sollte das Update tatsächlich andere Mängel hervorrufen, könnten die Fahrer diese gegenüber dem Hersteller bzw. Händler geltend machen. Zudem nehme die Betriebsuntersagung den Klägern auch keine Beweismöglichkeiten in einem Zivilprozess.

Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff forderte in der mündlichen Verhandlung aber auch ein "maßvolles Vorgehen" der Behörden. "Die Dieselfahrer sind in dieser Angelegenheit nicht die Schuldigen", so Wolff. Die Behörden müssten zum Beispiel vorrangig ein Zwangsgeld androhen, bevor die zwangsweise Außerbetriebssetzung angedroht werden dürfe.

Das Gericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen. Mit seiner Entscheidung steht das VG München aber nicht allein. Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied im August, dass Dieselfahrer ihr Fahrzeug updaten lassen müssen.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG München zu Softwareupdate an Diesel: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32385 (abgerufen am: 06.12.2024 )

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