Darf der bayerische Verfassungsschutz die AfD beobachten? Und darf er das vor allem auch noch öffentlich bekanntgeben? Das Verwaltungsgericht München geht dem nach.
Das Verwaltungsgericht (VG) München geht seit Dienstag der Frage nach, ob der bayerische Verfassungsschutz die AfD beobachten und dabei auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf (Az. M 30 K 22.4912). Die auf neun Tage angesetzte Verhandlung bezeichnete Christian Conrad (Höcker Rechtsanwälte), der die AfD in dem Verfahren vertritt, als "Operation an der Herzkammer der Demokratie".
Der Landesvorsitzende der Partei, Stephan Protschka, rechnet sich gleichwohl kaum Chancen auf Erfolg aus. Nachdem die AfD bereits im Eilverfahren in zwei Instanzen und auch auf Bundesebene beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster gescheitert sei, glaube er nicht an eine Entscheidung zugunsten seiner Partei, sagte Protschka am Rande des Verhandlungsauftakts am Dienstag in München. "Das Urteil wird ähnlich ausfallen wie in Münster. Das ist uns klar und wir haben auch die weiteren Wege schon vorbereitet, hier in diesem Land, um unser Recht als Oppositionspartei durchzusetzen", sagte Protschka mit Blick auf mögliche weitere Instanzen.
Der bayerische Verfassungsschutz hatte bereits 2022 bekanntgegeben, die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall zu beobachten – und dabei neben der Ausschöpfung von allgemein zugänglichen Quellen auch nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Dazu zählen etwa V-Personen oder Telefonüberwachung.
Auf den Einsatz solcher Mittel werde aber bisher – bis zu einer gerichtlichen Klärung – verzichtet, sagte ein Vertreter des Verfassungsschutzes vor Gericht. Lediglich in einem einzigen Ausnahmefall sei eine Telefonnummer mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermittelt worden. Wohl aber sei öffentlich zugängliches Material gesammelt worden.
Verfassungsschutz: "Der Flügel" hat weiter großen Einfluss
Die Entscheidung zur Beobachtung hatten die Verfassungsschützer unter anderem damit begründet, dass Mitglieder der inzwischen offiziell aufgelösten Parteiströmung "Der Flügel" nach wie vor großen Einfluss auf die Partei hätten. Es gebe bei Mitgliedern der Partei "Umsturzfantasien". Von einem ethnischen Volksbegriff, der in Teilen der AfD vorherrsche ist die Rede, Muslime würden pauschal verächtlich gemacht und diffamiert.
Der Verfassungsschutz hat in den vergangenen Jahren umfangreiches Material über die AfD zusammengetragen. Der Vorsitzende Richter Michael Kumetz sprach von "Tausenden und Abertausenden Seiten", die dem Gericht vorgelegt worden seien. Erst am Montag ging dem Gericht noch ein USB-Stick mit vielen Gigabyte Material zu. Chatprotokolle wurden ausgewertet, Einträge auf Social-Media-Kanälen, Auszüge aus öffentlichen Reden und Schriftsätzen.
Immer wieder fallen Namen wie der von Paul Traxl, Ex-Flügel Mann und Vorsitzender des Kreisverbandes Aichach-Friedberg. Oder der des Landtagsabgeordneten Franz Schmid aus Neu-Ulm, der vom Verfassungsschutz auch gesondert beobachtet wird. Schmid ist Landesvorsitzender der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA), ihm wird eine gewisse Nähe zu der rechtsextremistischen Identitären Bewegung nachgesagt. Bei der bisherigen Beobachtung sei deutlich geworden, "dass extremistische Kräfte erheblichen Einfluss auf die Partei ausüben", sagte ein Verfassungsschützer vor Gericht.
Die Landtags-Grünen verlangen, die AfD auch in Bayern als "gesichert rechtsextrem" einzustufen. "Das AfD-Personal in Bayern zeigt schon lange bar jeder Scham sein wahres Gesicht", sagte Fraktionschefin Katharina Schulze. Vernetzungstreffen mit Rechtsextremisten würden weiter stattfinden. "Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie und die Prüfung eines AfD-Verbots ist unverzichtbar", betonte sie.
AfD sieht sich in ein falsches Licht gerückt
Anwalt Conrad betonte, der Verfassungsschutz bediene sich falscher Begrifflichkeiten, um die AfD in ein falsches Licht zu rücken und sie an der Ausübung ihrer Rechte als Teil der Opposition zu hindern. So sei rechtsradikales Verhalten sehr wohl von der Verfassung gedeckt, erst Rechtsextremismus stehe außerhalb der Verfassung. Zudem würden Teile der AfD als "verfassungsfeindlich" tituliert. Dies unterstelle verfassungswidriges Verhalten, ohne es so zu nennen. Verfassungswidrigkeit könne aber nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Alleine die Veröffentlichung der Tatsache einer Beobachtung könne etwa zu weniger Wählern führen, was auch finanzielle Auswirkungen auf die Partei habe.
Am Mittwoch und Donnerstag (19. und 20. Juni) geht die Verhandlung vor dem VG weiter. Danach sind noch sechs weitere Verhandlungstage bis zum 18. Juli geplant.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Beim VG München: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54798 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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