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18549

Keine Zulassung zum Referendariat für Rechtsextremen: Aus der Traum vom Straf­ver­tei­diger

22.02.2016

Keine Zulassung zum zweiten Staatsexamen für Rechtsextremen (Symbolbild)

© spaxiax - Fotolia.com

Ein verurteilter Rechtstextremer darf den juristischen Vorbereitungsdienst nicht antreten, weil er dessen unwürdig ist. So entschied es das VG Minden im Hauptsacheverfahren um einen Diplom-Juristen, der Mitglied der Partei "Die Rechte" ist.

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Einem vorbestraften Mitglied der Neonazi-Partei "Die Rechte" bleibt in Nordrhein-Westfalen der Weg zum zweiten Jura-Staatsexamen versperrt. Das Verwaltungsgericht (VG) Minden gab am Montag dem Land recht, das dem mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung verurteilten Mann die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst verweigert hatte (Urt. v. 22.02.2016, Az. 4 K 1153/15 – II).

Die Kammer habe sich auf vorhergehende Entscheidungen im Eilverfahren des Mindener VG und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster bezogen, sagte ein Gerichtssprecher. Danach sei der Mann unwürdig und charakterlich nicht geeignet, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittele. Als Teil einer Partei mit fremdenfeindlichen Positionen trete er zudem aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Staates auf.

Rechtsextremer wollte Staatsanwalt werden

Ohne Rechtsreferendariat kann man weder Richter werden noch wird man für den Anwaltsberuf zugelassen. Der Kläger hatte angegeben, Strafverteidiger* werden zu wollen. Der Mann hatte gegenüber den Gerichten argumentiert, die Verweigerung der Zulassung sei ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Er war bei der Hauptverhandlung am Montag nicht anwesend.

Der Kläger war immer wieder mit Neonazi-Parolen und auch Gewalttätigkeiten in Erscheinung getreten. Bis zu deren Verbot durch den NRW-Innenminister im Jahr 2012 hatte er der rechtsextremen "Kameradschaft Hamm" angehört. Später war er Vorstandsmitglied in der Partei "Die Rechte", die nach Angaben des NRW-Verfassungsschutzes vor allem ein Sammelbecken von Neonazis ist. Sie zeichne sich durch eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus aus.

Auch mit Gesetzesverstößen fiel er auf: Schon als Jugendlicher war der Mann mehrfach wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Nötigung verurteilt worden. Auch weil er die Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verwendete, wurde er zur Verantwortung gezogen. Später folgten Verurteilungen wegen Beleidigung, einmal weil er bei einer Neonazi-Demo einen dunkelhäutigen Polizisten beschimpft hatte.

dpa/tap/LTO-Redaktion

*Wir hatten in der Überschrift zunächst geschrieben, der Berufswunsch sei Staatsanwalt. Richtig ist wie im Text dargestellt, dass der Mann Strafverteidiger werden wollte. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Die Redaktion

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Keine Zulassung zum Referendariat für Rechtsextremen: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18549 (abgerufen am: 05.12.2025 )

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