Ein spielsüchtiger Mainzer Fahrlehrer hat Geld seiner Schüler in die eigene Tasche gesteckt und deshalb seine Lizenz verloren. Die Stadtverwaltung widerrief seine Fahrlehrererlaubnis, weshalb der Mann per Eilantrag vor Gericht zog. Dieses wiederum machte kurzen Prozess: Abgelehnt!
Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz lehnte das Ansinnen nach Mitteilung vom Mittwoch ab, weil der Fahrleher 17.035 Euro seiner Schüler nicht zur Bezahlung an den Fahrschulinhaber weitergeleitet hat. Damit habe er "in schwerwiegender Weise" Vertrauen verletzt, befand die Kammer. Wegen der für Spielsucht typischen Delikte wäre die Fortsetzung seines Verhaltens zu befürchten (Beschl. v. 25.10.2011, Az. 3 L 995/11.MZ).
dpa/age/LTO-Redaktion
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VG Mainz: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4817 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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