Druckversion
Montag, 16.02.2026, 14:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-mainz-npd-kundgebung-in-worms-kann-stattfinden
Fenster schließen
Artikel drucken
5249

VG Mainz: NPD-Kundgebung in Worms kann stattfinden

07.01.2012

Die von der NPD für Samstag in Worms geplante Kundgebung unter dem Motto "Raus aus dem Euro" kann durchgeführt werden. Dies entschieden die Verwaltungsrichter mit Beschluss vom Freitag.

Anzeige

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) kann das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht bestimmten Parteien grundsätzlich verwehrt werden und Versammlungsverbote kommen nur zum Schutz elementarer Rechtsgüter in Betracht. Diese Voraussetzung sei hier nicht erfüllt. Insbesondere reiche hierfür die Befürchtung der Stadt Worms, dass es bei der Kundgebung zu rechtsextremistischen Äußerungen kommen werde, nicht aus (Beschl. v.  06.01.2011, Az. 1 L 8/12.MZ).

Die Stadt Worms verbot die Kundgebung unter Anordnung des Sofortvollzuges, weil mit deren Durchführung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet würde. Unter anderem führte sie ins Feld, dass die NPD durch nationalistische politische Zielsetzungen und fremdenfeindliche Parolen wahrgenommen werde und die Diskriminierung und Ablehnung von ausländischen Mitbürgern öffentlich zur Schau stelle, etwa bei der letzten NPD-Demonstration in Worms am 24. September 2011.

Es sei außerdem mit erheblichen Gegendemonstrationen seitens des antifaschistischen Bündnisses zu rechnen, so dass von gegenseitigen Provokationen auszugehen sei, die durchaus in Gewalt umschlagen könnten.

Der Veranstalter legte gegen die Verfügung Widerspruch ein und am Freitag wandte sich der NPD-Kreisverband Vorderpfalz mit einem Eilantrag an das VG mit dem Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen, um so die Kundgebung durchführen zu können.

Stadt Worms kann entscheiden, wo Kundgebung stattfindet

Die Richter der 1. Kammer haben dem Antrag stattgegeben mit der Maßgabe, dass es der Stadt überlassen bleibt, einen der drei vom Veranstalter vorgeschlagenen Orte für die Kundgebung zu bestimmen und Auflagen für diesen auszusprechen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehe auch eine Meinungsäußerung mit rechtsextremistischem Inhalt unter dem Schutz der Verfassung, solange sie nicht strafbar sei.

Die von der Stadt außerdem befürchteten Gegendemonstrationen rechtfertigten ebenfalls das Verbot der Kundgebung nicht, so das VG. Etwaige Gegendemonstranten müsse die Polizei von der Kundgebung fernhalten. Deren Verbot käme allenfalls in Frage, wenn mit einer polizeilich nicht mehr beherrschbaren Gewaltsituation zu rechnen wäre. Dafür bestünden aber keinerlei Anhaltspunkte.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Bayerischer VGH: NPD-Veranstaltung in Schule gestoppt

Neue Chancen für ein NPD-Verbot: "Man müsste beweisen, dass Gewalt typisch ist"

VGH Baden-Württemberg: Bundesparteitag der NPD darf nicht in Offenburg stattfinden

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Mainz: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5249 (abgerufen am: 18.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Verwaltungsrecht
    • Demonstrationen
    • NPD
    • Rechtsextremismus
    • Versammlungen
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Mainz
Die Angeklagten mit ihren Anwälten im Gerichtssaal 18.02.2026
Rechtsextremismus

LG Dortmund stellt vorläufig ein:

"Combat 18"-Pro­zess endet mit Geld­auflage

25 Prozesstage lang saßen vier Rechtsextreme auf der Anklagebank. Sie sollen die verbotene rechtsextremistische Organisation "Combat 18" weiterbetrieben haben. Nun stellte das LG Dortmund das Verfahren gegen Geldauflage vorläufig ein. 

Artikel lesen
Der abgebildete Mann spricht leidenschaftlich, während das Gericht über ein Redeverbot für ihn entschieden hat. 13.02.2026
AfD

VGH schafft bayernweit Klarheit:

Rede­verbot für Björn Höcke ist unzu­lässig

Zwei Gemeinden in Bayern machten AfD-Veranstaltungen von der Auflage abhängig, dass Björn Höcke nicht auftritt. Nachdem die Gerichte in Bayreuth und Augsburg zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, musste nun der VGH Bayern entscheiden.

Artikel lesen
Höcke bei einer Wahlkampfrede 13.02.2026
AfD

VG Augsburg zu Höcke-Auftritt:

Doch kein Rede­verbot für Höcke im Allgäu

Eine Bemerkung in einem Beschluss des VG Augsburg verstand nicht nur die Stadt Lindenberg so, dass ein Redeverbot für AfD-Politiker Björn Höcke in der Stadthalle rechtlich möglich sei. Ein Irrtum. Das VG kassierte das verhängte Redeverbot. 

Artikel lesen
Seitenansicht auf einen deutschen Bundeswehrsoldaten in Uniform. 10.02.2026
Bundeswehr

BVerwG zur Verfassungstreue:

Rechts­rock-CDs machen Sol­daten nicht zum Ver­fas­sungs­feind

Ein Berufssoldat besitzt mehrere CDs mit rechtsextremen Inhalten, die er auch gerne hört. Das aber reicht laut Bundesverwaltungsgericht nicht, um Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen zu lassen. 

Artikel lesen
DAV-Präsident Stefan von Raumer an einem Rednerpult 09.02.2026
DAV

Satzung geändert:

DAV schützt sich vor Unter­wan­de­rung durch Ext­re­misten

Der Deutsche Anwaltverein hat Vorkehrungen getroffen, um sich vor der Übernahme radikaler Kräfte zu schützen. Mitglieder, die die grundlegenden demokratischen Werte des Vereins nicht teilen, können so künftig leichter ausgeschlossen werden.

Artikel lesen
Ein junger Mann sitzt bei der Gründungsveranstaltung der Generation Deutschland in Schleswig Holstein im Publikum 03.02.2026
Parteien

Bundesinnenministerium:

AfD-Jugend hat sich nicht gemä­ßigt

Vor wenigen Monaten hat die AfD mit der "Generation Deutschland" eine neue Jugendorganisation gegründet. Das Innenministerium erkennt weder eine personelle noch eine inhaltliche Abgrenzung vom extremistischen Vorgänger "Junge Alternative".

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) , Esch­born

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Bundeskartellamt
Voll­ju­ris­tin bzw. Voll­ju­rist (w/m/d) für ver­schie­de­ne...

Bundeskartellamt , Bonn

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Bau- und Pla­nungs­recht,...

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Ju­rist (m/w/d) - Um­welt­recht / Kreis­lauf­wirt­schafts­recht /...

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH , Pots­dam

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: ESG

18.02.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

18.02.2026

Networking-Trainingsabend: Strategisch neue Kontakte knüpfen

19.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH