Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 19:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-mainz-4K57322MZ-kein-Dienstunfall-corona-impfschaden
Fenster schließen
Artikel drucken
51846

VG Minden zu geimpfter Lehrerin: Impf­schaden ist kein Dien­st­un­fall

24.05.2023

Eine Person lässt sich impfen

Das auch dienstliche Interesse an einer schnellstmöglichen Impfung habe nicht das private Interesse der klagenden Lehrerin an einem frühen Impfschutz überwogen, so das VG. Foto: insta_photos/stock.adobe.com

Eine Lehrerin, die Corona-Impfschäden erlitten hat, kann kann diese nicht als Dienstunfall geltend machen, so das VG. Der Dienstherr habe die Impfung nicht angeordnet und das private Interesse an einem frühen Impfschutz habe überwogen.

Anzeige

Gesundheitsschäden, die nach einer Corona-Impfung auftreten, können bei einer Lehrerin nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Es spielt auch keine Rolle, dass die Frau als Beamtin priorisiert geimpft wurde und in der Priorisierungsgruppe II war. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz (VG) entschieden (Urt. v. 12.05.2023, Az. 4 K 573/22.MZ).

Die an einer Grundschule tätige Lehrerin ließ sich infolge ihrer Einstufung in die Priorisierungsgruppe II im Frühjahr 2021 in einem Impfzentrum gegen COVID-19 impfen. Unmittelbar danach traten diverse körperliche Beschwerden und Einschränkungen auf. Ende 2021 beantragte die Beamtin schließlich die Anerkennung eines Impfschadens als Dienstunfall. Doch das beklagte Land Rheinland-Pfalz lehnte den Antrag ab mit der Begründung, es fehle an einem dienstlichen Zusammenhang. 

Auch das VG hat den Fall nun nicht anders beurteilt. Die Impfung stelle keinen Dienstunfall dar, so das Gericht. Es fehle an dem notwendigen engen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Dienst der Lehrerin in der Schule. Das Impfzentrum stehe weder organisatorisch noch in anderer Hinsicht in der Verantwortung des Dienstherrn der Lehrerin, begründete das VG seine Entscheidung. Die Tatsache, dass die Frau der Priorisierungsgruppe II angehörte, sei kein Argument. Schließlich sei die Bescheinigung über die Priorisierung keine Anordnung zur Impfung. Sie zeige lediglich auf, dass Grundschullehrer wegen ihrer Tätigkeit in der Schule zu den Personen zählten, die mit hoher Priorität Anspruch auf die Schutzimpfung gehabt hätten.

Letztlich habe es zwar auch ein dienstliches Interesse an einer schnellstmöglichen Impfung der Lehrerin gegeben, befand das Gericht. Diese habe aber nicht das private Interesse der Frau an einem möglichst frühen Impfschutz überwogen.

cp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Minden zu geimpfter Lehrerin: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51846 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Coronavirus
    • Lehrer
Prof. Dr. Dietrich Murswiek 22.10.2025
Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit auf LinkedIn:

Kann Wider­spruch gegen die Welt­ge­sund­heit­s­or­ga­ni­sa­tion ver­boten werden?

Der Freiburger Rechtsprofessor Dietrich Murswiek hat für einen LinkedIn-Nutzer, dessen impfkritische Postings gelöscht wurden, eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Christian Rath kennt die juristische Argumentation.

Artikel lesen
Berlins Peter Pekarik feiert mit seinen Mannschaftskollegen, nachdem er Herthas zweites Tor im Spiel gegen den SC Freiburg geschossen hat. 17.10.2025
Coronavirus

VG zu Mitarbeitern in Corona-Quarantäne:

Berlin muss Hertha BSC gezahlte Gehälter nicht erstatten

Im April 2021 wurden Mitarbeiter der Hertha positiv auf das Coronavirus getestet. 49 Kontaktpersonen mussten in Quarantäne, Spiele fielen aus. Das Land Berlin muss dem Verein die weitergezahlten Löhne aber nicht erstatten, so das örtliche VG.

Artikel lesen
Untersuchung beim Arzt 22.09.2025
Beamte

VG zur Täuschung bei Untersuchung:

Leh­rerin ver­schweigt Ope­ra­tion und wird nicht ver­beamtet

Lehrer sind Vorbilder, vor allem wenn es um aufrichtiges und regelkonformes Verhalten geht, so das VG Gelsenkirchen. Dass das Land NRW eine Lehrerin nicht verbeamtet, die beim Gesundheitscheck geschummelt hat, sei deshalb rechtens.

Artikel lesen
Schülerin blickt in Richtung Tafel (Symbolbild) 11.09.2025
Beamte

"Blind vor Liebe" ist keine Entschuldigung:

Lehrer nach Bezie­hung mit 14-jäh­riger Schü­lerin ent­lassen

Ein Lehrer verliert nach einer Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin endgültig sein Beamtenverhältnis. Das OVG Lüneburg wertete Küsse und Umarmungen als sexuelle Handlungen und sah das Vertrauen in die Integrität des Mannes als zerstört an.

Artikel lesen
Gebäude der Bezirksregierung Düsseldorf 08.09.2025
Lehrer

Dienstunfähige Studienrätin erhielt 15 Jahre volle Bezüge:

Zwei Dis­zi­p­li­nar­ver­fahren wegen dau­er­kranker Leh­rerin

Wegen einer Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, laufen nun zwei Disziplinarverfahren: Eines gegen die Lehrerin selbst, eines gegen den zuständigen Mitarbeiter in der Bezirksregierung.

Artikel lesen
Lehrerin im Unterricht (Symbolbild) 05.09.2025
Lehrer

BVerwG zur Vorgriffsstundenregelung in Sachsen-Anhalt:

Zusätz­liche Unter­richts­stunde für Lehrer ist rechts­widrig

Wegen Personalmangels mussten Lehrer in Sachsen-Anhalt seit 2023 eine Unterrichtsstunde mehr pro Woche halten. Zwei Lehrer wehrten sich nun mit Erfolg gegen die Regelung: Das BVerwG hält sie für rechtswidrig. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Bonn

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A – Ber­lin

Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Ber­lin

Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Nach­fol­ge, Ver­mö­gen,...

Oppenhoff , Köln

Logo von Technische Universität Nürnberg
Voll­ju­rist IP / Geis­ti­ges Ei­gen­tum (m/w/d)

Technische Universität Nürnberg , Nürn­berg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Da­ten­schutz / IT Recht

Hogan Lovells International LLP , Ham­burg

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Highlights aus dem Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht

11.12.2025

Praktische Auskünfte, Verzeichnisse und Ansprüche der Erben – Grenzlinienfestlegung durch den BGH

11.12.2025

Korrekturen nach dem Erbfall

11.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht

11.12.2025

Online-Training: Strategisch statt laut

11.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH