Bürger können keine Einsicht in die Akten der beratenden Kommission für die Rückgabe von NS-Raubkunst einklagen, meint das VG Magdeburg. Die sogenannte Limbach-Kommission sei keine Institution, die eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe wahrnehme und falle nicht in den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes, urteilte das Gericht am Dienstag.
Geklagt hatte ein Erbe der berühmten Plakatsammlung des jüdischen Sammlers Hans Sachs. Die Sammlung galt nach dem Krieg als verschollen und tauchte dann im Depot des Deutschen Historischen Museums Berlin wieder auf. Die Limbach-Kommission votierte gegen eine Rückgabe. Nach jahrelangem Streit entschied der Bundesgerichtshof 2012, dass die Sammlung den rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben werden musste.
Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg wollte der Erbe Einsicht in die Akten der Limbach-Kommission erhalten und so erfahren, warum die Experten sich damals gegen eine Rückgabe ausgesprochen hatten.
"Ich will wissen, wie die öffentliche Hand zu der Entscheidung kommt", sagte der Berliner Anwalt des Erben, Matthias Druba, während der mündlichen Verhandlung vor dem VG. Staatsbürger sollten das Handeln der Verwaltung nachvollziehen können - dafür sei das Akteneinsichtsrecht erfunden worden. Druba forderte sowohl von der ehemaligen Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg als auch von der beratenden Kommission Einsicht in die Unterlagen. Das VG erteilte beiden Begehren nun eine Absage (Urt. v. 21.04.2015, Az. 6 A 81/15 MD).
Die beratende Kommission hatte 2003 die Arbeit aufgenommen. Unter der Leitung der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, vermitteln hochrangige Historiker, Kunstgeschichtler und Philosophen in Raubkunst-Fragen. Das Gremium berät zu Kulturgütern, die heute in Museen oder Bibliotheken zu finden sind und die Nazis einst Juden weggenommen haben. Die Kommission spricht nur Empfehlungen aus. Das VG erklärte, diese Empfehlungen beruhten auf einer ethisch-moralischen Abwägung und seien rechtlich nicht bindend.
Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, die zum Jahresbeginn in der neuen Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste mit Sitz in Magdeburg aufgegangen ist, fungiert für die beratende Kommission als Geschäftsstelle.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
VG Magdeburg zu NS-Raubkunst: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15318 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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