Dem VG Lüneburg liegen Klagen von Anwohnern, der Kirche und Atomgegnern vor, die die Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten am Salzstock für das mögliche Atommüllendlager in Gorleben verhindern.
Die Klagen richten sich gegen das zuständige Landesbergamt wegen
Verlängerung des Rahmenbetriebsplans bis zum 30. September 2020 und
wegen der Zulassung des Hauptbetriebsplans 2010/2012 für das
Bergwerk. Sie entfalten aufschiebende Wirkung.
Bei den Klägern handelt es sich um Greenpeace und die Rechtshilfe Gorleben sowie unter anderem um den Besitzer von Grundstücken über dem Salzstock, Andreas Graf von Bernstorff. Am Donnerstag hatte sich die Kirchengemeinde Gartow angeschlossen, die ebenfalls Salzrechte besitzt.
Der strittige Rahmenbetriebsplan wurde im Jahr 1982 nach damaligem Bergrecht erstellt. In diesem wurde die Erkundung des gesamten Salzstocks als Endlager für hochradioaktiven Atommüll genehmigt. Die Verlängerung ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert hätten.
Am 1. Oktober war die Erkundung nach zehnjähriger Unterbrechung wieder aufgenommen worden – die eigentlichen Arbeiten haben nach Angaben des Bundesumweltministeriums aber noch nicht begonnen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte seinen Antrag vom März ans niedersächsische Landesamt für Bergbau auf Wiederaufnahme der Erkundung nicht mit einer Klausel zum Sofortvollzug versehen. Zwar wurde dies inzwischen nachgeholt, eine Genehmigung liegt aber immer noch nicht vor. Sollte der Antrag bewilligt werden, kann mit der Erkundung begonnen werden, auch wenn über die Klage noch nicht entschieden ist.
Laut "Elbe-Jeetzel-Zeitung" geht das Lüneburger Verwaltungsgericht (VG)
davon aus, dass bis zu einer gerichtlichen Entscheidung mehr als ein Jahr vergehen könnte.
VG Lüneburg: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1783 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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