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Silvester-Unruhen in Connewitz: Twitter-Nutzer ver­klagt Leip­ziger Polizei

22.01.2020

Torsten Schultze, Polizeipräsident von Leipzig

(c) picture alliance/Sebastian Willnow/dpa

Ein Twitter-Nutzer hatte sich während der Unruhen in der Silvesternacht zur Taktik der Leipziger Polizei geäußert und wurde dafür vom Polizeipräsidenten namentlich kritisiert. Beim VG hat er nun Klage gegen die Polizei eingereicht.

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Die umstrittene Öffentlichkeitsarbeit der Leipziger Polizei zu den Silvester-Unruhen im Stadtteil Connewitz hat ein juristisches Nachspiel. Ein Twitter-Nutzer, den die Polizei in einer ersten Pressemitteilung namentlich erwähnt hatte, hat Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Leipzig eingereicht (Az. K 65/20). Er möchte feststellen, dass die Behauptung der Polizei, er habe in einem Tweet schwerste Verletzungen von Menschen gerechtfertigt, nicht den Tatsachen entspreche.Wann über den Fall verhandelt wird, stehe noch nicht fest, teilte Gerichtssprecherin Susanne Eichhorn-Gast am Mittwoch mit.

Die Polizei, die für ihre Öffentlichkeitsarbeit in der Nacht stark kritisert wurde, hatte die Meldung unter anderem im Internet veröffentlicht, später aber verändert und den Namen des Mannes getilgt. Der Twitter-Nutzer hatte sich vor Einreichung der Klage direkt an den Leipziger Polizeipräsidenten Torsten Schultze gewandt und eine Richtigstellung verlangt. Die Polizei hat dies abgelehnt, wie Sprecher Andreas Loepki mitteilte. Nun muss das VG entscheiden.

In der Silvesternacht war nach Mitternacht die Lage am Connewitzer Kreuz eskaliert. Ein Polizist wurde durch Tritte schwer am Ohr verletzt und musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Die Polizei hatte in der Pressemitteilung auch erklärt, dass der 38-Jährige notoperiert werden musste, diese Darstellung aber später ebenfalls korrigiert.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Silvester-Unruhen in Connewitz: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39835 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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