Druckversion
Thursday, 30.06.2022, 09:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-koeln-urteil-6-k-6618-13-rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess/
Fenster schließen
Artikel drucken
13511

Auch VG Köln segnet Rundfunkbeitrag ab: Anknüpfung an Wohnung ist sachgerecht

16.10.2014

Die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag häufen sich. Gerichtliche Erfolge haben die Gegner der Pflichtabgabe bislang nicht erziehlen können. Nun hat auch das VG Köln die Regelungen zum Pauschalbeitrag pro Wohnung abgenickt. Am Donnerstag wies das Gericht zwei Klagen ab.

Anzeige

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hält den seit 2013 erhobenen Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß. Demnentsprechend wiesen die Richter am Donnerstag zwei Klagen ab (Urt. v. 16.10.2014, Az. 6 K 6618/13 und 7041/13).

Damit taten die Richter es ihren Stuttgarter Kollegen gleich, die erst kürzlich ganz ähnlich entschieden hatten. Auch in der Domstadt hatten die beiden Kläger vergeblich moniert, es handele sich bei dem Beitrag in Wirklichkeit um eine Steuer, welche die Länder gar nicht erheben dürften. Dem widersprach das VG und sprach von einer "verfassungsgemäßen, nicht steuerlichen Abgabe", welche die Länder gemeinsam hätten regeln dürfen.

Auch hatten sich die Richter mit dem Anknüpfungsmerkmal "Wohnung" zu befassen. Denn seit 2013 werden Beiträge nicht mehr nur bei Vorhandensein eines Rundfunkgeräts fällig, sondern allein für das Vorliegen einer Wohnung. Dass die Beitragspflicht hieran gekoppelt ist, sei sachgerecht, so die Kölner Richter. Denn die reine Möglichkeit, in der Wohnung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, sei ein abzugeltender Vorteil. Ob man auch tatächlich Rundfunkgeräte bereit hält, TV sieht oder Radio hört, ist nach dem Urteil unbeachtlich.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Auch VG Köln segnet Rundfunkbeitrag ab: Anknüpfung an Wohnung ist sachgerecht . In: Legal Tribune Online, 16.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13511/ (abgerufen am: 30.06.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • VG Münster zu Rundfunkbeiträgen - Wer nicht zahlt, muss Finanzen offen­legen
  • BVerwG hat nach Vorlage an EuGH entschieden - Rund­funk­bei­trag kann nur aus­nahms­weise in bar gezahlt werden
  • VG Berlin - "RT DE" darf vor­erst nicht weiter senden
  • Dienstanweisung zu sozialen Medien - WDR gibt Emp­feh­lung für pri­vate Acco­unts
  • Verbot russischen Rundfunksenders - "RT DE" zieht vors Ver­wal­tungs­ge­richt
  • Rechtsgebiete
    • Öffentliches Recht
  • Themen
    • Rundfunk
    • Rundfunkgebühr
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Köln
TopJOBS
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

ADVANT Beiten , Ber­lin

Voll­ju­rist öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht (m/w/d) in Ham­burg

O&W Rechtsanwälte , Ham­burg

Prak­ti­kan­ten (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB , Frank­furt am Main

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

ADVANT Beiten , Düs­sel­dorf

Voll­ju­rist (m/w/d) als Lek­tor/Pro­dukt­ma­na­ger

C.F. Müller GmbH , Hei­del­berg

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

ADVANT Beiten , Mün­chen

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Le­gal Tech, neue...

Technische Universität München , Mün­chen

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

ADVANT Beiten , Ham­burg

Re­fe­ren­tin / Re­fe­rent (Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­rist) (m/w/d)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) , Ko­b­lenz

Rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

ARQIS , Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fortbildung Medizinrecht im Selbststudium/online

30.06.2022

MUPET Munich Private Equity Training 2022

30.06.2022, München

17. Jahresarbeitstagung Medizinrecht

01.07.2022, Berlin

Typische Verletzungen bei Verkehrs- und Privatunfällen

02.07.2022, Freiburg im Breisgau

Verteidigung in Verkehrsstrafsachen - WIEDER IM PROGRAMM

02.07.2022, Stuttgart

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH