Das VG Köln hat am Donnerstag entschieden, dass es für die jahrzehntelang andauernde Überwachung des Publizisten und Rechtsanwalts Rolf Gössner durch den Bundesverfassungsschutz keine rechtliche Grundlage gab.
Die Gründe für die Entscheidung wurden noch nicht veröffentlicht, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Gössner ist unter anderem Mitherausgeber des mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichneten "Grundrechte-Reports" und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er war 38 Jahre lang vom Verfassungsschutz beobachtet worden, von 1970 bis 2008. Ihm wurden Kontakte zu linksextremistischen Gruppen vorgeworfen, unter anderem zur DKP.
Gegen Gössners Überwachung hatten im Laufe der Jahre unter anderem
der Schriftsteller Günter Grass und der Kabarettist Dieter Hildebrandt, aber auch zahlreiche Organisationen protestiert.
dpa/plö/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de
Polizeispitzel in der linken Szene: Undercover und im Zwielicht
Einsatz von Sozialdetektiven: Ermittler in rechtlicher Grauzone
VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2477 (abgerufen am: 14.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag