VG Köln: Übergabe somalischer Piraten an Kenia rechtswidrig

11.11.2011

Das VG Köln entschied am Freitag, dass ein mutmaßlicher somalischer Pirat nicht an die kenianischen Behörden hätte übergeben werden dürfen. Die Haftbedingungen in dem kenianischen Gefängnis zum Zeitpunkt der Übergabe hätten erkennbar nicht den völkerrechtlichen Mindeststandards entsprochen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln ist die Zusicherung Kenias an die EU, menschenwürdige Haftbedingungen zu gewährleisten, jedenfalls bei der Übergabe des Piraten im Jahr 2009 noch nicht umgesetzt gewesen. Die Festnahme selber hätte zwar mit den Vorgaben des Völkerrechts, insbesondere dem Seerechtsübereinkommen und mit dem Grundgesetz in Einklang gestanden. Die Übergabe des Klägers an die Republik Kenia zur Strafverfolgung aber sei aufgrund der damaligen Haftbedingungen völkerrechtsrechtswidrig gewesen (Urt. v. 11.11.2011, Az. 25 K 4280/09.

Der Kläger war zusammen mit acht weiteren Personen durch eine an der EU-Aktion "Atlanta" beteiligte Bundeswehr-Fregatte festgesetzt worden. Die Personen standen als mutmaßliche Piraten im Verdacht, am 3. März 2009 in den Seegewässern vor Somalia einen deutschen Frachter angegriffen zu haben. Der Kläger wurde nach Kenia gefahren und den dortigen Behörden zur Strafverfolgung übergeben.

Wie mit festgesetzten Piraten verfahren werden soll, ist umstritten. Die Strafverfolgung von Piraten in Deutschland gestaltet sich schwierig, wie sich zuletzt im Hamburger Piraten-Prozess zeigte. In diesem müssen sich seit November 2010 zehn mutmaßliche somalische Piraten wegen Gefährdung des Seeverkehrs und erpresserischen Menschenraubs vor dem Landgericht der Hansestadt verantworten.

Auch im Fall des betroffenen Klägers wurden zunächst erfolgreich deutsche Haftbefehle beantragt. Auf die weitere Strafverfolgung der Somalier in Deutschland wurde aber verzichtet, da in Kenia Piraterie ebenfalls strafbar ist und nach Ansicht der deutschen Behörden Mindeststandards bei der Durchführung eines Strafverfahrens in Kenia gesichert sind.

asc/LTO-Redaktion

 

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VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4787 (abgerufen am: 03.10.2024 )

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