Das Musikalbum "Liebe ist für alle da" der Gruppe "Rammstein" gehört nicht auf die Liste der jugendgefährdenden Medien. Das VG hat einer Klage der Rechteinhaberin Universal Music GmbH gegen die Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit einem am Dienstag verkündeten Urteil stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht (VG) kam zu dem Ergebnis, die Bundesprüfstelle habe die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit der Gruppe "Rammstein" in ihrer Entscheidung nicht hinreichend berücksichtigt. Die notwendige Abwägung der Kunstfreiheit auf der einen Seite mit der Jugendgefährdung auf der anderen Seite sei daher nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden (Urt. v. 25.10.2011, Az. 22 K 8391/09).
Die Bundesprüfstelle hatte im November 2009 das gesamte Album indiziert, da sie ein Bild im Booklet und das Lied "Ich tu dir weh" für jugendgefährdend hielt.
Dieser Argumentation folgten die Richter nicht und bestätigten damit im Wesentlichen ihre am 31. Mai 2010 ergangene Eilentscheidung, die den Vertrieb des Albums bereits vorläufig ermöglichte (22 L 1899/09).
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
tko/LTO-Redaktion
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VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4653 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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