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VG Köln zum Informationsanspruch: Keine Notrufaufzeichnungen für Bild-Zeitung

16.09.2012

Ein Journalist des Boulevardblattes hatte vom Polizeipräsidium Köln verlangt, die Tonbandaufzeichnungen von zwei Notrufen herauszugeben, mit denen sich das Opfer einer Gewalttat kurz vor seinem Tod an die Polizei gewandt hatte. Das VG Köln lehnte einen Eilantrag auf Herausgabe der Aufzeichungen ab.

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Das Polizeipräsidium hatte die Weitergabe einer Tonbandkopie oder einer Abschrift mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter und den Schutz der Privatsphäre des 17-jährigen Opfers abgelehnt.

Dieser Argumentation folgte auch das Verwaltungsgericht (VG) Köln in einer am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung (Beschl. v. 13.09.2012, Az. 13 L 1121/12). Durch eine Herausgabe der Tonbänder werde das strafrechtliche Ermittlungsverfahren möglicherweise beeinträchtigt. Außerdem sei auf die schutzwürdigen Interessen des Verstorbenen und seiner Angehörigen Rücksicht zu nehmen.

 jka/LTO-Redaktion

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VG Köln zum Informationsanspruch: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7091 (abgerufen am: 17.06.2025 )

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