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VG Köln entscheidet über Eilanträge: Weg zur Beo­b­ach­tung der AfD frei

10.03.2022

Wahlplakat der AfD

Wahlplakat der AfD - Bild: MB.Photostock - stock.adobe.com

Das VG Köln hat nun auch über zwei Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden. Ein Hängebeschluss aus dem vergangenen Jahr hat sich damit erledigt. 

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Nach zwei neuen Beschlüssen des Verwaltungsgerichts (VG) Köln ist der Weg für eine Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) frei. Wie das Kölner VG am Donnerstag mitteilte, lehnte es einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall ab. Ein sogenannter Hängebeschluss, mit dem das Gericht dem Verfassungsschutz zu einem früheren Zeitpunkt die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst untersagt hatte, hat sich damit erledigt. "Es gibt keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln mehr und auch kein Verfahren aufgrund dessen eine Beobachtung verboten wäre", sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Einem zweiten Eilantrag der AfD, der sich dagegen richtete, dass der Verfassungsschutz dem sogenannten Flügel der Partei zu einem früheren Zeitpunkt 7.000 Mitglieder zugeordnet hatte, gab das Gericht statt. Bei beiden Eilanträgen entschied das Gericht damit genauso wie in ähnlich gelagerten Verfahren am Dienstag. Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Die AfD hatte Anfang vergangenen Jahres zwei Klagen erhoben und zugleich Eilanträge gegen die Einstufung als Verdachtsfall und die öffentliche Mitteilung des BfV, der sogenannte Flügel habe etwa 7.000 Mitglieder, gestellt. Im Verfahren um die Einstufung als Verdachtsfall hatte das VG dem BfV im März 2021 mit einem Hängebeschluss vorläufig untersagt, bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag die AfD als Verdachtsfall einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als Verdachtsfall erneut bekanntzugeben.

Ursprünglich wollte das VG im Juli 2021 über die Eilanträge entscheiden. Dies ließ sich jedoch wegen der hohen Komplexität und der Verfahren sowie der späten Übersendung der Akten durch das BfV nicht halten. Das VG teilte zu diesem Zeitpunkt stattdessen mit, erst nach der Bundestagswahl 2021 über die Anträge zu entscheiden, um eine Beeinflussung der Wahl zu vermeiden. 

Am Dienstag hatte das VG dann im Hauptsacheverfahren entschieden, dass das BfV die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Zwar sei der sogenannte Flügel formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus.

acr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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VG Köln entscheidet über Eilanträge: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47790 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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