Das VG Köln muss nach der Klage eines Gastwirtes klären, ob das Rauchen von E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz in NRW fällt. Wie am Dienstag bekannt wurde, will der Mann feststellen lassen, dass in seiner Kneipe E-Zigaretten konsumiert werden dürfen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Feststellungsantrags. Der Kläger, ein Gastwirt aus der Domstadt, sieht elektrische Zigaretten nicht erfasst von dem seit Mai geltenden strikten Nichtraucherschutzgesetz in NRW. Er klage auf Feststellung, dass in seiner Kneipe gedampft werden dürfe, erklärte ein Gerichtssprecher.
Das Kölner Verwaltungsgericht ist nach eigenen Angaben erstmals mit einem solchen Fall befasst und will ihn wegen des "grundsätzlichen Klärungsbedarfs" zügig bearbeiten. Die Stadt Köln hatte Maßnahmen gegen den Gastwirt aufgrund des neuen Gesetzes angekündigt.
Laut NRW-Gesundheitsministerium gilt das weitreichende Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes ausdrücklich auch für die E-Zigarette, bei der unterschiedliche Flüssigkeiten verdampft und inhaliert werden. Das Ministerium hält die elektronischen Verdampfer zudem für Arzneimittel. Eine Warnung vor den vermeintlichen Gesundheitsgefahren der E-Zigarette hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen dem Ministerium allerdings untersagt.
dpa/asc/LTO-Redaktion
Klage vor dem VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9244 (abgerufen am: 26.03.2025 )
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