Nachdem er Gegenstand einer Berichterstattung im ZDF Magazin Royale war, untersagte das Bundesinnenministerium dem BSI-Präsidenten die Ausübung seiner Dienstgeschäfte. Nun sucht er vor dem VG Köln Eilrechtsschutz.
Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, wehrt sich juristisch gegen das Verbot von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), seine Dienstgeschäfte auszuüben. Das zuständige Verwaltungsgericht (VG) Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Eilantrags des 53-Jährigen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Der Eilantrag ist am vergangenen Montag hier eingegangen", sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Der Spiegel hatte zuerst berichtet.
Das Bundesinnenministerium (BMI) sei vom Gericht aufgefordert worden, innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme dazu abzugeben, erläuterte die Sprecherin. Dem Spiegel zufolge weist Schönbohm in einem etwa 50-seitigen Schreiben seiner Anwälte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.
Das BMI hatte Schönbohm am 18. Oktober die Führung seiner Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt und dies mit einem gestörten Vertrauensverhältnis begründet. Zudem stand Schönbohm unter anderem wegen Kontakten zum umstrittenen Verein "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland" in der Kritik, dem Verbindungen zu russischen Geheimdiensten nachgesagt werden. Dies hatte Jan Böhmermann zuvor in der Sendung ZDF Magazin Royale thematisiert.
dpa/jb/LTO-Redaktion
VG Köln bestätigt Eingang des Eilantrags von Schönbohm: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50081 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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